Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Lkw-Maut
Lkw-Maut: BWVL fordert geschlossenen Finanzierungskreislauf Straße
22.11.2024 – Der BWVL schlägt vor, zum Grundsatz „Straße finanziert Straße“ zurückzukehren, zudem sollen die Einnahmen aus der
Lkw-Maut zur Anschubfinanzierung für den Umstieg auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge genutzt werden.
Quelle: BGL, Frankfurt am Main, www.verkehrsrundschau.de
Lkw-Mauterhöhung: BGL startet Kampagne
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung möchte mit der Kampagne
„Mauteverest“ auf die Folgen für die Branche aufmerksam machen.
>> Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat eine Kampagne gestartet
Quelle: BGL, Frankfurt am Main, www.verkehrsrundschau.de
Bundesregierung: Einnahmen aus Lkw-Maut sollen Schiene stärken
Rund die Hälfte der eingenommenen Mittel soll weiterhin in die Straßeninfrastruktur fließen.
Der Rest generell in Maßnahmen der Mobilität – überwiegend in den Bereich Schienenwege.
>> Schienenverkehrsnetz (Infrastruktur)
Quelle: TRANSPORT – die Zeitung für den Güterverkehr; transport-online.de;
Das Bundesratsplenum trägt die Lkw-freundlichen Empfehlungen von Verkehrs-
und Wirtschaftsausschuss zur Mautgesetz-Novelle nur sehr eingeschränkt mit
>> im Bundestag wird die Mautgesetz-Novelle erst nach der Sommerpause beraten
Lkw-Maut in Deutschland ab 2024 – erste Zahlen veröffentlicht
Wie teuer wird die Lkw-Maut ab 2024, wenn auch eine CO2-Abgabe fällig wird?
Einen ersten Aufschluss gibt der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf, der der Verkehrsrundschau vorliegt.
Lange war darüber spekuliert worden, wie teuer die Lkw-Maut in Deutschland ab 2024 wird.
Jetzt gibt es einen ersten Anhaltspunkt: Vergangene Woche war ein Referentenentwurf mitsamt den
angedachten Mautsätzen veröffentlicht worden.
Erstmals wird ab 2024 auch eine Abgabe für CO2-Emissionen in der Maut eingepreist.
Alles zum Nachhören finden sie unter folgendem Link:
>> Podcast: Lkw-Maut in Deutschland ab 2024 – erste Zahlen veröffentlicht
Quelle: BGL, Frankfurt am Main, www.verkehrsrundschau.de
Lkw-Mauterhöhung zum 01.01.2023 vom Tisch
8.11.2022 – „Jetzt ist es amtlich – es gibt zum 1. Januar keine zusätzlichen Belastungen für das mittelständische Transportgewerbe durch eine Erhöhung der Lkw-Maut!
Damit hat der lautstarke Appell des BGL in der Öffentlichen Anhörung Wirkung gezeigt. Das ist zunächst eine gute Nachricht inmitten der Wirtschaftskrise.
Planungssicherheit ist damit aber immer noch nicht erreicht!
>> BGL fordert umfassende Mautreform für 2024
>> Druckversion – BGL-PM Keine Mauterhöhung zum 1.1.2023.pdf
7.11.2022 – Spediteure oder Transportunternehmer, die ihre Flotten auf LNG umgestellt haben, sind von der Energiekrise und ihren enormen Preissteigerungen betroffen
>> Lkw-Maut: Lohnt sich ein Aufschub?
Quelle: BGL, Frankfurt am Main, 08.11.2022; www.verkehrsrundschau.de
Zum 1. Januar 2023 soll die Lkw-Maut angehoben werden
Neun wichtige Fragen zur Abgabe, deren Antworten Unternehmen kennen sollten, damit sie wissen, was auf sie zu kommt.
Alles über die neue Gebühr, die für so manche eine Belastung über Gebühr ist.
>> Lkw-Maut: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur erhöhten Abgabe
Bundesrat gegen eine Lkw-Maut für 3,5-Tonner
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Novelle des Lkw-Mautgesetzes gegen eine Bemautung der 3,5-Tonner-Lkw gestimmt.
>> trotz des Appells eines Landesverkehrsministers
Anlass war die Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf für die Novelle des Mautgesetzes.
Die Stellungnahme finden Sie hier unter diesem Link:
>> Hermann will Lkw-Maut auch auf Landes- und Kommunalstraßen
Quelle: Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30; www.verkehrsrundschau.de
Lkw-Maut-Fahrleistungsindex im Februar 2022: +0,6 % zum Vormonat
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2021 ist der kalenderbereinigte Lkw-Maut-Fahrleistungsindex um 4,2 % gestiegen.
Den Originalbericht des BAG finden sie unter diesem Link:
>> PM_09-22_Lkw_Maut_Fahrleistungsindex_FEBRUAR_2022.pdf
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr; 50498 Köln Internet: http://www.bag.bund.de
Lkw-Maut-Fahrleistungsindex erholt sich im Mai 2020 langsam
Das Coronavirus wirkt sich nach wie vor auf die Lkw-Fahrleistung in Deutschland aus. Allerdings ist der Index im Mai wieder gestiegen, was laut Bundesamt für Güterverkehr und Statistischem Bundesamt auch Hinweise zur Konjunktur in Deutschland gibt.
Wiesbaden. Die Fahrleistung der mautpflichtigen Lastkraftwagen mit mindestens vier Achsen auf Bundesautobahnen ist im Mai 2020 saisonbereinigt um 6,1 Prozent gegenüber April 2020 gestiegen. Das haben das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Im Vorjahresvergleich war die kalenderbereinigte Lkw-Maut-Fahrleistung im Mai 2020 um 7,3 Prozent niedriger als im Mai 2019.
Die tägliche Lkw-Maut-Fahrleistung ist – gemessen am gleitenden Sieben-Tage-Durchschnitt der saisonbereinigten Werte – seit dem 23. April 2020 tendenziell wieder angestiegen.
Zuvor war sie vom 16. März 2020 bis zum 6. April 2020 um rund 16 Prozent zurückgegangen.
Der Originalbericht war unter diesem Link zu finden:
>> Enger Zusammenhang zwischen Lkw-Verkehr und Konjunkturentwicklung
Quelle: Springer Fachmedien München GmbH
81549 München, Aschauer Straße 30; verkehrsrundschau.de/nachrichten
Teure Mautfehler durch OBU-Fehlbedienung
Mautsätze für LKW und Transporter
Seit dem 1. Januar 2019 ist die Gewichtsklasse ein weiterer wesentlicher Parameter für die Berechnung der Lkw-Maut. Allerdings wird die korrekte Einstellung der Gewichtsklasse bislang oft vergessen oder noch nicht richtig beherrscht. Das haben die Mautkontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr in den ersten Wochen 2019 gezeigt.
Laut den seit dem 1. Januar 2019 geltenden, neuen Vorschriften für die Bedienung der On-Board-Unit (OBU) müssen LKW-Fahrer bei Fahrtantritt nicht nur die richtige Achsanzahl angeben, sie müssen auch die richtige Gewichtsklasse einstellen. Damit ist ein Mautverstoß verbunden, der mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
Jeder LKW, bei dem das Kontrollpersonal des Bundesamtes für Güterverkehr während der Vorbeifahrt einen Verstoß gegen die Mautvorschriften feststellt, wird auf den nächsten Parkplatz ausgeleitet und kontrolliert. Gleichzeitig wird das Nacherhebungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet. Für das Unternehmen und den Fahrer bedeutet dies, dass Strafzahlungen fällig werden und wertvolle Zeit verloren geht. Bei falsch gezahlter Maut wird zum Beispiel für den Fahrer ein Bußgeld von 120 EUR fällig, parallel dazu müssen die Unternehmen mit einer Geldstrafe von 240 EUR rechnen.
Vor Antritt der Fahrt muss in der OBU die richtige Gewichtsklasse eingegeben und bestätigt werden.
Danach ist die Achsklasse einzugeben und zu bestätigen; auswählen kann man bis drei sowie vier und mehr Achsen.
Dies gilt auch für solche Fahrzeuge, deren OBU bisher auf den höchsten Mautsatz eingestellt waren.
>> Teure Mautfehler durch OBU-Fehlbedienung
Quelle: Deutsche Verkehrszeitung (DVZ)
DVV Media Group GmbH
Heidenkampsweg 73-79
D-20097 Hamburg
Saubere Fahrzeuge am stärksten betroffen
Zum 01.01.2019 wurde die Lkw-Maut um bis zu 60 % erhöht
– so der BGL in einer Pressemitteilung
Grundsatz (politischer Wille)
Mit der Einführung der Lkw-Maut – zunächst auf Bundesautobahnen – hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 einen Systemwechsel vollzogen. Die bis dato herkömmliche Fahrzeugsteuer wurde abgelöst. Die Maut soll als Nutzerfinanzierung für den Bundesfernstraßenbau gelten.
Die Mautpflicht für Lkw und Fahrzeugkombinationen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gilt auf allen Bundesfernstraßen einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Bundesfernstraße.
Seit der Einführung 2005 hat der Gesetzgeber die Mautvorschriften schrittweise nachgebessert. Zunächst wurde die Maut seit 01.08.2012 und 01.07.2015 auf rund 2.300 km vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt.
Im nächsten Schritt zum 01.10.2015 wurde zudem die Mautpflichtgrenze von 12 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt.
Mit der Mautausdehnung auf einspurige Bundesstraßen – einschließlich ihrer Ortsdurchfahrten – zum 01.07.2018 kam durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes die nächste Erweiterung.
Zum 01.01.2019 – aktuell – verfeinerte der Gesetzgeber die Mautpflicht nach Gewichtsklassen. Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll so die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achslasten weiter erhöht werden. Zudem sollen neben einer (wegen der Mautausweitung) höheren Infrastrukturmaut den Lkw auch sogenannte externe Kosten – Luftverschmutzungskosten und erstmals auch Lärmkosten in Rechnung gestellt werden.
Durch die Anhebung aller Mautsätze für schwere Lkw rechnet der Bund bis 2022 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 4,16 Mrd. Euro, also über 1 Mrd. Euro mehr pro Jahr. Das mautpflichtige Streckennetz in Deutschland umfasst rund 51.000 km.
Seit dem 1. Januar 2019 werden folgende vier Gewichtsklassen differenziert:
- 7,5 t bis 11,99 t
- 12 t bis ≤ 18 t
- 18 t mit bis zu 3 Achsen
- 18 t mit 4 und mehr Achsen
>> BGL zur Maut 2019
Quelle: BGL – Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, Frankfurt
>> Die neue Gewichts- und Achsdeklaration
>> Anleitung zur Bedienung – obu_Maut_toll_collect.pdf
Quelle: Toll-Collect
>> Mautkalkulator – Testversion
Quelle: PTV Planung Transport Verkehr AG, Karlsruhe
>> Lkw-Maut
Quelle: BAG – Bundesamt für Güterverkehr
>> Lkw-Maut
Quelle: BMVI – Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin