Bundesverkehrsminister zu Lkw-Fahrverboten in der Ferienzeit
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zu Lkw-Fahrverboten in der bevorstehenden Urlaubszeit
In der anstehenden Ferienzeit gilt vom 1. Juli bis 31. August 2010 von 7 bis 20 Uhr für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkws ein zusätzliches Fahrverbot auf bestimmten Strecken.
Das teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Das Fahrverbot an Sonntagen und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr auf dem gesamten Straßennetz besteht unverändert.
Das Fahrverbot gilt laut Bundesverkehrsministerium nicht für:
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger.
2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Beladestelle oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (Anfuhr oder Abfuhr).
3. Beförderungen vona) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,d) leicht verderblichem Obst und Gemüse
4 . Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen.
Quelle: trucker.de; Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:
Ausweichstreckenkarte 2010 für Lkw-Fahrten in der Ferienzeit . . .