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Weiterfahrtuntersagung bei Schwerlastkontrollen

Im Rahmen von Schwerlastkontrollen der Polizei wird vielfach die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der festgestellten Mängel untersagt

Eine Weiterfahrtuntersagung dient ausschließlich der  Prävention und der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Sie ist unabhängig von möglichen repressiven Maßnahmen. Die Schwerlastgruppe der Autobahnpolizei Münster hat in nachfolgend aufgezählten beispielhaften Mängeln für die Bereiche

  • Lenk-und Ruhezeiten,
  • Ladungssicherung,
  • Gefahrgutrecht,
  • Technischer Art,
  • Großraum- und Schwertransporte und
  • Überladung

sogenannte Standards der Weiterfahrtuntersagung beschrieben.

Betroffene Fahrer, Halter, Spediteure, Disponenten, Verlader und sonstige Verantwortliche haben somit eine Möglichkeit sich im Vorfeld auf kalkulierbare Maßnahmen der Polizei bei bestimmten Fehlverhalten einzustellen. Und hier können Sie die Beispiele der Autobahnpolizei Münsterabrufen:

>> Standards der Weiterfahrtuntersagung

 

Berater im Lasiportal

Lasiportal dankt Herrn Stephan Bode für die zur Verfügungstellung dieser Standards. Eine Garantie auf Vollständigkeit wird nicht übernommen. Hinweise, Bemerkungen, Kritik sind natürlich erwünscht !

Stephan Bode können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen:

>> Berater im Lasiportal

siehe auch weitere Informationen:
>> www.lasistandard.de

Stephan Bode -ID 707- ausgezeichnet als "Berater des Monats im Lasiportal" 9.2010; www.lasistandard.de

Stephan Bode -ID 707- ausgezeichnet als „Berater des Monats im Lasiportal“ 9.2010; www.lasistandard.de

 

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