Checkliste Leitern – DGUV Informationen
Verwendung von Leitern und Tritten
Bei der Verwendung von tragbaren Leitern wird häufig die Gefährdung durch Absturz unterschätzt. Daher ist vor der Verwendung einer tragbaren Leiter, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die Leiter für jede Tätigkeit zu prüfen und zu bewerten. Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird in vielen Fällen eine erhöhte Gefährdung durch Absturz festzustellen sein. In diesen Fällen ist für die vorgesehene Tätigkeit die Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels, z. B. einer Hubarbeitsbühne oder eines Gerüstes zwingend angezeigt. DGUV Informationen geben erläuternde Hinweise.
>> DGUV Information 208-032 Auswahl und Benutzung von Steigleitern
>> DGUV Information 208-016 zur Verwendung von Leitern und Tritten (Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Mitte Oktober 2022)
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); https://publikationen.dguv.de
Fehlende Standsicherheit bei Leitern
Abstürze von Leitern waren im Jahr 2017 für knapp 23.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle verantwortlich.
Abstürze können bereits aus geringer Höhe schwere Verletzungen verursachen, das Risiko, tödlich zu verunglücken, ist höher als bei anderen Unfallarten.
Link zur weiteren detaillierten Information über die “Checkliste Leitern”:
>> Prävention Aktuell – Sicher arbeiten mit Leitern
Quelle: Universum Verlag GmbH; praevention-aktuell.de
weitere Fachpublikationen zum Thema finden Sie hier im Lasiportal: