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CORONA – Sonn- und Feiertagsfahrverbote – BAG aktuell am 24.04.2020

Grundversorgung der Bevölkerung muß gewährleistet bleiben.

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw auf hessischen Straßen gelockert bzw. für bestimmte Transporte aufgehoben.

Ziel der Ausnahmeregelung ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in den Geschäften aufrecht zu erhalten. Die Ausnahmeregelung gilt für alle Lkw, die haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und ähnliche Versorgungsgüter für den Einzelhandel (Einkaufsmärkte etc.) transportieren.

Die Unverzichtbarkeit der Gütertransporte steht außer Frage, zumal der Einzelhandel schon eine gewisse Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger spürt. Die Sorge um die Beschaffung wächst; es kommt darauf an, die Waren jetzt möglichst schnell aus den Zentrallagern zu den Märkten zu bekommen, so das Hess. Ministerium.

Die Regelung soll vorerst bis zum 30. Juni 2020 gelten. Eine Ausnahmegenehmigung ist bis dato nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen.

Die zuständigen Behörden, die POLIZEI und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wurden durch das Hess. Ministerium (HMWEVW) rechtzeitig informiert.

Die übrigen Bundesländer innerhalb der BRD haben zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit vor dem Hintergrund des Corona-Virus ähnliche Regelungen geschaffen.

>> BAG – aktuelle Informationen zur Lockerung des Fahrverbotes an Sonn- und Feiertagen
Quelle: Bundesanstalt für Güterverkehr

>> Übersicht aller Bundesländer – aktualisiert am 18.04.2020
Quelle: BGL – Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik, Entsorgung, Ffm

>> allgemeine Feiertagsverbote BRD+angr europ. Länder
Quelle: BGL – Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik, Entsorgung, Ffm

>> Ausnahmeregelung in Österreich, gültig bis zum 19.04.2020
Quelle: aktuell. Newlsletter Hess. Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik eV, Ffm

Auch die italienische Regierung hat eine Aufhebung der Lkw­¬Fahrverbote biseinschließlich 14.04.2020 beschlossen.
>> Aufhebung der Lkw-Fahrverbote bis 14.04.2020 in Italien
Quelle: Newsletter Hess. Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik eV. Ffm

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