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Neue Spesensätze für Lkw-Fahrer ab 01.01.2020

Tagessätze/Übernachtungspauschale wurde erhöht.

Lkw-Fahrer sind häufig Stresssituationen ausgesetzt

2020 – mehr Entschädigung für harte Arbeitsbedingungen.

Mit Wirkung vom 01. Januar greift die Änderung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

Bereits am 31.07. des letzten Jahres hat das Bundeskabinett eine Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand (Spesen, Auslöse) beschlossen.

Das Gesetz, vom Inhalt her sehr umfangreich und vielschichtig, tangiert im Artikel 2, § 9 b) auch die Mehraufwendungen für Arbeitnehmer, die während ihrer auswärtigen beruflichen Tätigkeit auf einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers übernachten. Somit sind damit auch alle Berufskraftfahrer betroffen, die im Fernverkehr unterwegs sind und regelmäßig in ihrer Fahrerkabine übernachten.

Grundvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist.

Das bedeutet für den Arbeitnehmer/Fahrer im Klartext:

  • Je Kalendertag für Abwesenheit von 24 Stunden beträgt die Entschädigung jetzt 28 Euro (bisher 24 Euro),
  • Für An- und Abreisetage vor/nach Übernachtung beträgt die Entschädigung jetzt neu 14 Euro (bisher 12 Euro),
  • Für Abwesenheitstage von mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung beträgt die Entschädigung 14 Euro (bisher 12 Euro).

>> Auszug aus dem BGBl Jahrgang 2919 Teil I  Nr. 48, Seite 2457
Quelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln

>> Spesen für Lkw-Fahrer 2020
Quelle: Jobberia GmbH, HH

 

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