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Polizei setzt „Kralle“ als Wegfahrsperre ein

Zulässige Höchstmaße wurden deutlich überschritten.

Kirchheim (Hessen) – Beamte der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld waren vor wenigen Tagen unterwegs, um an einem bereits sechs Tage zuvor stillgelegten Autotransporter die angelegte Sicherungskralle abzunehmen. Im Zuge dieser Maßnahme mußten die Polizisten auf einem Autohof an der A7 nacheinander gleich drei weiteren Autotransporten die Weiterfahrt untersagen.

Ein tschechischer Transporter war mit drei fabrikneuen Sattelzugmaschinen beladen. Durch die verschachtelte Beladung waren die zulässigen Maße ( Länge, Breite und Höhe ) deutlich überschritten. Bedingt durch die Schräglage der verladenen Sattelzugmaschinen tropfte aus einer der Sattelzugmaschinen stetig Öl heraus von der Ladefläche des Transporters auf das Gelände des Autohofs.

Noch während der Kontrolle parkten zwei weitere polnische Autotransporter auf dem Gelände. Einer hatte drei neue Sattelzugmaschinen, der andere zwei neue Lkw geladen. Auch hier lagen erhebliche Überschreitungen der zulässigen Abmessungen vor.

Die Hintergründe dieser Überladungen sind der Polizei längst bekannt. Durch die Mehrfachverladung erzielt der Transporteur einen höheren Frachterlös. Damit greift die Polizei neben dem Mittel von erheblicher Bußgeldverhängung in der Regel auch in die sogenannte Gewinnabschöpfung. Diese Maßnahme trifft die Spedition besonders hart – und es folgen ggfs. noch weitere Einschränkungen über die gewerbliche Zulassung der Transportfirma.

Den drei Fahrern aus Osteuropa fehlte zudem noch jedes Unrechtsbewusstsein, sie zeigten Ausnahmegenehmigungen zur Überschreitung zulässiger Abmessungen vor, die für ihre Transporte nach ihrer persönlichen Einschätzung auch anzuwenden seien. Die Polizeibeamten klärten die Fahrer auf, dass die vorliegenden Ausnahmegenehmigungen nach deren eigenen Vorstellungen ausgelegt wurden, hier konkret jedoch keine Anwendung finden können.

Bei den drei Fahrern wurden Bußgelder im dreistelligen Eurobereich im Rahmen einer Sicherheitsleistung erhoben. Bei den beiden Transportunternehmern, die sich hier durch die Mehrbeförderung je eines Lkw oder einer Sattelzugmaschine pro Transport einen finanziellen Vermögensvorteil sichern wollten, könnte es noch deutlich teurer werden. Im Rahmen einer „Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung“ sollen Bußgelder nämlich den Betrag übersteigen, der durch die Begehung einer Ordnungswidrigkeit rechtswidrig erlangt wurde.

Allen drei Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Teilentladung sowie eine vorschriftsmäßige Nachsicherung der Ladung angeordnet. Bis dahin brachten die Beamten an den Fahrzeugen Sicherungskrallen und -ketten an.

Fazit der Bad Hersfelder Autobahnpolizei:
Die Untersagung der Weiterfahrt ist eine polizeiliche Verfügung und muss im konkreten Fall auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Das alles dient der Verkehrssicherheit.
„Da die blose Verfügung immer öfters von den Fahrern ignoriert wird, müssen wir immer häufiger auf diese XXL-Parkkrallen zurückgreifen und dieses Mittel einsetzen“, so der Leiter der Polizeiautobahnstation.

Bildquelle: PP Osthessen, Presseportal

>> Polizei setzt Kralle als Wegfahrsperre ein
Quelle: Osthessennews

>> Verkehrsunsichere Lkw an der Weiterfahrt gehindert
Quelle: Lasiportal

POLIZEI: hier waren die zulässige Höhe deutlich überschritten.

Radklammern unterbinden die Weiterfahrt.

Fahrer ignorieren immer häufiger die polizeilichen Anordnungen.

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