Antidröhnplatte

Autotransporter kippt um

Hoher Sachschaden auf der A 4 – Nähe Bad Hersfeld

JENS_aktuell

Autotransporter kippt auf der A 4 – Nähe Bad Hersfeld – um – 300.000 Euro Sachschaden. Bild: Krannich/TVNews Hessen.

Unfallgeschen
Am späten Dienstagabend kam es auf der A 4 zwischen Friedewald und Bad Hersfeld zu einem schweren
Verkehrsunfall. Beteiligt war ein Autotransporter, beladen mit VW-Neufahrzeugen, Personenwagen und Nutzfahrzeugen.

Unfallursache
Offenbar hatte der Fahrer des Autotransporters eine Gefahrensituation übersehen oder falsch eingeschätzt. Wegen der Bergung eines Pannen-Lkws musste der später Verunglückte mit seinem Transporter auf die linke Fahrspur ausweichen und verlor in etwa bei Tempo 80 die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das Ausweichmanöver war so heftig, dass er mit seinem Fahrzeug in die Mittelleitplanke prallte und seitlich umkippte.

Unfallfolgen
Der vor Ort bezifferte Sachschaden an dem Transporter und vor allem an den heruntergekippten nagelneuen Fahrzeugen wird auf 300.000 Euro beziffert. Der Lkw-Fahrer sowie seine Beifahrerin kamen weitgehend mit dem Schrecken davon, begaben sich jedoch vorsorglich in das örtliche Krankenhaus nach Bad Hersfeld. Da beide Fahrtrichtungen betroffen waren, musste die Autobahn vorübergehend vollgesperrt werden. Es kam zu Staus.
Soweit dritte Personen nicht verletzt wurden, hat der Fahrer zumindest mit einem Bußgeld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bzw. Abkommen von der Fahrbahn zu rechnen.

Fazit
Ladungssicherung – in vielen Fällen ein Kriterium bei der Frage nach der Unfallursache mit Beteiligung von Gütertransportfahrzeugen – hat bei diesem Verkehrsunfall offenbar keine Rolle gespielt. Zumindest ergaben sich für die Polizeibeamten vor Ort hierfür keine Anhaltspunkte. Überhöhte, oder nicht angepasste Geschwindigkeit sind für die polizeiliche Unfallstatistik ein Klassiker, der als eine der häufigsten Ursachen festgestellt wird.

Lasiportal richtet dazu seinen Blick auf die Straßenverkehrsordnung:

Bild_Jens_2

Unfallstelle auf der A 4 – Rettungskräfte und Polizei im Einsatz. Bild: Krannich/TV News Hessen.

§ 3 StVO – Geschwindigkeit  – Absatz 1 sagt:

 Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

  • Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
  • Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
  • Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

>> Autotransporter durchbricht Mitteilleitplanke
Quelle: Osthessen-News

>> Ladungssicherung auf Fahrzeugtransportern
Quelle: Lasiportal

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte