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Anforderungen an Ausbilder für Ladungssicherung

Fragen, Antworten, Tipps

Zulassungsvoraussetzungen für Ausbilder im Bereich "Ladungssicherung" und Zulassungsvoraussetzungen für Ausbilder der Ausbilder im Bereich "Ladungssicherung"

Zulassungsvoraussetzungen für Ausbilder im Bereich „Ladungssicherung“ und Zulassungsvoraussetzungen für Ausbilder der Ausbilder im Bereich „Ladungssicherung“

Im Netzwerk für Ladungssicherung www.lasiportal.de ist in der Sitemap eine Sammlung von Fragen-Antworten-Tipps zusammengestellt.

Alle User/Nutzer des Lasiportal.de können dieses Forum nutzen und über das Kontaktformular an unsere Berater im Lasiportal direkte oder allgemeine Fragen rund um die Ladungssicherung stellen.
Die Leitung des Lasiportals behält sich dabei grundsätzlich vor, die Beiträge unter der Sitemap Ladungssicherung-Fragen-Antworten-Tipps zu veröffentlichen.

Und hier nun die Fragestellung eines Users/Nutzers des Lasiportals:

  • Ich möchte freundlichst anfragen, welches die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbilderausbildung für Ladungssicherung sind?
  • Es tummeln sich derzeit sehr viele Institutionen, die alle die Ausbildung für LaSi anbieten, aber was für Voraussetzungen müssen die Ausbilder der Ausbilder mitbringen?
  • Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir einen kurzen Überblick dazu senden könnten.

Lasiportal dankt folgenden aktiven Beratern für die kurze und schnelle Beantwortung der Fragen.

  1. Stephan Bode Freiberufler und Berater im Lasiportal
  2. Majo Stoll, Sachverständiger Transport- und Lagerlogistik
  3. Thomas Kieserling, BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherheitstechnik GmbH
  4. Ingo Biniok, BINIOK-Seminare
  5. Dipl.-Ing. André Konstantin Hidde, AKHSV Sachverständigenbüro Hidde
  6. Dipl.-Ing. (FH) Markus Tischendorf, VDI, Beratung, Schulung, Sachverständigenwesen
  7. Jürgen Mäkeler, Logistikschule der Bundeswehr, VDI-Fachausschuss Ladungssicherung
  8. Andreas Will, Freiberuflicher Referent und Ausbilder
  9. Harry Bittner, Verkehrsinstitut Altenburg
  10. Dietmar Zänker, BBZ für den Straßenverkehr, Bereich Cars, Trucks & Training

Eine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Hinweise, Bemerkungen, Kritik sind natürlich erwünscht!

Nachfolgend können Sie die Antworten unserer „Berater im Lasiportal“ nachlesen:

 

1. Berater Stephan Bode

Stephan Bode -ID 707- ausgezeichnet als "Berater des Monats im Lasiportal" 9.2010; www.lasistandard.de

Stephan Bode -ID 707- ausgezeichnet als „Berater des Monats im Lasiportal“ 9.2010; www.lasistandard.de

Beantwortung der Fragestellung:

  • Die Anforderungen an den Ausbilder für Ladungssicherung sind in der VDI 2700 Blatt 1 detailliert beschrieben.

In Ziffer 1 ist die Qualifikation der Ausbilder beschrieben. Der Ausbilder sollte auf Grund einer technischen Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ladungssicherung besitzen. Dies in Theorie und Praxis.
Er muss gute Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen, Normen und UVV besitzen. Fähigkeiten in der Erwachsenenbildung sollten ebenfalls vorhanden sein. Der Ausbilder sollte Ingenieur, staatlich anerkannter Techniker oder Meister sein. Das Erstellen von Ausbildungskonzepten ist ebenso obligatorisch wie eine erfolgreiche Ausbildung in der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen über die Inhalte nach VDI 2700 a.
Soweit die Theorie.

  • Was macht einen guten Ausbilder aus?

Nichts gegen Ingenieure – aber ist dies schon Garant für die Fähigkeit Ausbildungsinhalte verständlich zu vermitteln? Wer gibt die Garantie, dass hinreichend Erfahrung vorhanden ist und der oder die Ausbilder/in das „System Ladungssicherung“ verstanden hat? Die tägliche Erfahrung zeigt leider allzu oft, dass es hier erhebliche Mängel gibt. Es gibt viele gute und sehr gute Schulungsträger die über äußerst qualifizierte Referenten, Moderatoren, etc. verfügen. Die Praxis ist, wie die physikalischen Gesetze der Ladungssicherung, brutal und ernüchternd. Was den Fahrer, dem Verladepersonal und Verantwortlichen vielfach vermittelt wird, ist, um im Sprachgebrauch der Ladungssicherung zu bleiben, ablegereif! Dies spricht leider nicht für die Qualität der überwiegenden Zahl derer die Ladungssicherung ausbilden.

  • Die Ausbildung der Ausbilder ist gesetzlich nicht geregelt. Ladung ist zwar nach den anerkannten Regeln der Technik zu sichern, aber die VDI 2700 Blatt 1 ist keine anerkannte Regel der Technik, weil sie keine technischen Regeln beinhaltet. Die fehlende gesetzliche Regelung führt letztlich dazu, dass sich jeder, der sich dazu berufen fühlt Ladungssicherung ausbilden darf. Eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des VDI und eine dortige Registrierung sind nicht vorgeschrieben. Wer garantiert, dass der Ausbilder sich weiterbildet?

Letztlich wird der Markt die Spreu vom Weizen trennen. Dazu kommt, dass Qualität ihren Preis hat. Das Motto „Billig will ich“, ist am Ende möglicherweise die teurere Alternative. Kommt es auf Grund einer fehlerhaften Schulung zu Beanstandungen bei Kontrollen, kann dies extrem teuer werden. Der Fragesteller darf sich bei weiteren Fragen gerne mit mir persönlich in Verbindung setzen.

Stephan Bode können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

 

2. Berater Majo Stoll

Majo Stoll [964] Sachverständiger Transport- und Lagerlogistik

Majo Stoll [964] Sachverständiger Transport- und Lagerlogistik

Beantwortung der Fragestellung:

  • Eine solide und gründliche Ausbildung bekommen Sie beim Verein Deutscher Ingenieure e.V. sowie bei dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. Allerdings müssen Sie bei beiden Veranstaltern ein umfangreiches Vorwissen mitbringen, um die Prüfungen bestehen zu können.

Ich persönlich habe mich zum Moderator im Sicherheitsprogramm Ladungssicherung des DVR ausbilden lassen und konnte mich sowohl von der Qualität der Ausbildung aber auch des Teilnehmerkreises überzeugen. Einzig die Kosten der Seminare inkl. Prüfungs-und Zertifizierungsgebühren sind nicht zu unterschätzen und schrecken anfangs etwas ab  (aber Qualität hat ja auch ihren Preis)

  • „Moderator im Sicherheitsprogramm des DVR“

Sie müssen fundierte Kenntnisse in Physik (Fahrphysik) besitzen und mehrjährige Erfahrungen mit Ladungssicherung in Theorie und Praxis glaubhaft nachweisen.
Es müssen Kenntnisse der rechtlichen  Vorschriften über Ladungssicherung vorhanden sein. Außerdem sind Erfahrungen bei der Fort- und Weiterbildung von Erwachsenen und beim Umgang mit Lerngruppen glaubhaft nachzuweisen. Die Teilnehmer müssen in Form von Moderationsübungen an dem Seminar aktiv teilnehmen.
Zur Zulassung zum Seminar ist ein schriftlicher Eingangstest erfolgreich zu bestehen.
Das Ausbildungsseminar für die Moderatoren dauert vier Tage (Mo.-Do.) und wird durch die Gesellschaft für Weiterbildung und Medienkonzeptionen mbH durchgeführt. Die Zertifizierungsprüfung durch die GSV-zert Hamburg erfolgt freitags.
– Die Zulassungsvoraussetzungen des VDI sind mir nicht bekannt, da ich meine Ausbildung über den DVR absolviert habe. Allerdings ist auch hier die Qualität auf einem sehr hohen Level. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.vdi-wissensforum.de oder www.verkehrssicherheitsprogramme.de
– Sicherlich ist es nicht zwingend erforderlich, eine Ausbildung bei oben genannten Bildungsträgern zu absolvieren, aber aus meiner Sicht ist es ein guter Anhaltspunkt. Ausgewiesene Experten wie Lutz Schulz oder Alfred Lampen haben diese ebenfalls durchlaufen. Eine Pauschalaussage ist allerdings schwer zu machen, da es in Deutschland viele gute und sehr gute Ausbilder, aber auch sehr viele schwarze Schafe gibt. Ich persönlich habe nur ein Problem damit, wenn z.B. Fahrschulen das Rundum-Sorglos-Paket zu Dumpingpreisen anbieten.
– Eine bundeseinheitliche Regelung, wie zum Beispiel bei der Ausbildereignungsprüfung, gibt es leider (noch) nicht, ist aus meiner Sicht aber wünschenswert (wie in vielen anderen Bereichen auch).
– Gern lade ich Sie zu einem Gedankenaustausch im Netzwerk Xing ein, in dem wir eine Fachgruppe mit mittlerweile über 600 Mitgliedern betreiben, die Ihnen sicherlich die ein oder andere Frage beantworten kann und wird. Sie finden uns dort unter Gruppen VDI / DVR Ladungssicherung.
Weitere Infos und nützliche Informationen  finden Sie unter http://www.klsk.info/

Majo Stoll können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

 

3. Berater Thomas Kieserling

Thomas Kieserling [1160] BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherheitstechnik GmbH

Thomas Kieserling [1160] BAD Gesundheitsvorsorge u. Sicherheitstechnik GmbH

Beantwortung der Fragestellung:

  • Zur Erreichung eines qualifizierten Abschlusses bietet der VDI entsprechende Prüfungen an. Zu finden unter: www.vdi-wissensforum.de Hier sind auch die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung für Ausbilder angegeben.

–    Ingenieur, staatlich anerkannter Techniker oder Meister oder mindestens vier Jahre tätig in gleichwertiger Position, Fahrlehrer, Ausbildereignung (z.B. IHK) und min. 24 Jahre alt
–    Erfolgreiche Ausbildung in der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung über die allgemeinen Ausbildungsinhalte bezüglich spezieller Ladungen (vergleiche VDI 2700a, Tabelle 1 und Tabelle 2)
–    Die schriftliche Prüfung beinhaltet 31 Fragen. Zum Bestehen sind max. 3 Fehler bzw. 5 Fehlerpunkte erlaubt (Dauer 60 Minuten).
–    Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt für jeden Teilnehmer die mündliche Prüfung, in der Fragen aus allen Bereichen der Ladungssicherung gestellt werden können (Dauer 30 Minuten).
–    Nach Bestehen der mündlichen Prüfung erfolgt eine Unterweisungsprobe, in der die Teilnehmer beweisen müssen, dass sie in der Lage sind, ihr fachliches Wissen verständlich zu vermitteln (Dauer 15 Minuten).
Eine gewissenhafte Vorbereitung auf die Prüfung ist unerlässlich. Empfohlen wird die Teilnahme am Vorbereitungsseminar.
In diesem werden folgende Inhalte bearbeitet:
1.    Rechtliche Grundlagen, Gesetze und Richtlinien
2.    Physikalische Grundlagen
3.    Arten der Ladungssicherung
4.    Anforderungen an das Transportfahrzeug
5.    Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
6.    Zurrmittel für die Ladungssicherung
7.    Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
8.    Unterschiedliche Güterformen (Langgut, flächiges Gut, Güter
9.    in Rollenform, Einzelgüter, Stückgut, Fahrzeuge auf Autotransportern, Getränketransporte, Gefahrgüter GGVSE/ADR)
Das Seminar beinhaltet praktische Übungen an einem LKW im Gesamtumfang eines Tages.
–    Zu den einzelnen Themenfeldern werden Anmoderationen geübt.
–    Das Seminar endet mit einer Prüfung zur Kontrolle des eigenen Wissensstandes.
–    Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Seminarunterlagen (unter anderem die VDI 2700)

Thomas Kieserling können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

 

4. Berater Ingo Biniok

Ingo Biniok [663] BINIOK-Seminare

Ingo Biniok [663] BINIOK-Seminare

Beantwortung der Fragestellung:

  • Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für Ausbilder im Bereich „Ladungssicherung“.

Der Teilnehmer muss sich (leider) auf die inhaltliche Qualität der Vorträge des Dozenten verlassen.
Ich empfehle immer, vorab einen Nachweis über entsprechende Qualifikationen einzufordern.

  • Eine Qualifikation wäre z. B. der Abschluss eines zertifizierten Lehrganges des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat). Der DVR führt zur Qualitätssicherung alle drei Jahre eine Re-Zertifizierung seiner ausgebildeten Moderatoren durch und dokumentiert dieses u. a. für Jedermann einsehbar auf seiner Homepage.

So können Sie nahezu sicher sein, nicht an ein „Schwarzes Schaf“ geraten zu sein, wo mehr „Schein als Sein“ obligatorisch ist.

Ingo Biniok können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

 

5. Berater Dipl.-Ing. André Konstantin Hidde

Dipl.-Ing. André Konstantin Hidde [884] AKHSV Sachverständigenbür

Dipl.-Ing. André Konstantin Hidde [884] AKHSV Sachverständigenbüro

Beantwortung der Fragestellung:

  1. Die Zulassungsvoraussetzung für Ausbilder bezieht sich in erster Linie auf eine solide Grundausbildung, auf eine gewisse Berufserfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im Fachgebiet. Dazu gehören selbstverständlich auch didaktische Fähigkeiten, das erforderliche Fachwissen an den Mann zu bringen. Praktiker sind hierzu bestens geeeignet, wenn diese in der Lage sind, mit moderner Präsentationstechnik die Zuhörer zu fesseln, diese über den neuesten Stand der Technik informieren, und alle gesetzlichen und fachlichen Grundlagen beherrschen. Wichtig ist natürlich eine Ausbildereignungsprüfung im Fachgebiet Transport, Logistik und Fahrzeugtechnik. All diese Grundlagen kann man in renommierten Bildungseinrichtungen und in der Berufspraxis erwerben. Lasi ist immer mit Praxis verbunden, und es ist nicht peinlich, den Referenten nach eigenen Erfahrungen im Transportgeschäft und seinem Führerschein Klasse C, CE zu befragen. Das praxisbezogene Wissen zum Thema Ladungsssicherung erkennen die Seminarteilnehmer bereits nach wenigen Minuten.
  2. Als Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik, Sachverständiger für Fahrzeugtechnik, HWK Ausbilder für Fahrzeugmechaniker, sind in meinem Bereich alle Voraussetzungen vorhanden, um Ausbilder auszubilden. Dazu kommen natürlich auch noch langjährige Berufserfahrungen in der Transportlogistik. Das betrifft die Disposition ebenso wie auch die Durchsetzung von Verladeanweisungen und eigene Verladungen mit entsprechender Ladungssicherung.
  3. Seit 1987 beschäftigt sich meine Person und mittlerweile das AKHSV Sachverständigenbüro Hidde www.akhsv.de mit dem Thema Ladungssicherung, und wir haben seit 2004 die Richtlinie der VDI 2700a zielgerichtet vor über 1000 Teilnehmern deutschlandweit eingeschult. Neben dem Aufbau von 3 Bildungszentren in Deutschland wurden 13 Trainer Ladungssicherung ausgebildet. Momentan sind wir dabei auch das Modul 5 des BKrFQG in Zusammenarbeit mit einer Fahrschule anzubieten. Früher hatten die Disponenten, Verlader und Berufskraftfahrer ein gemeinsames Seminar zum Thema Ladungssicherung. Heute ist dieser Personenkreis nach VDI 2700a und BKrFQG getrennt. Ungünstig für alle! Die Trainer- oder Referentenausbildung ist ein langwieriger Prozess, bei dem zum einen die fachliche Eignung und der technische Sachverstand umfassend geprüft wird. Nach VDI 2700a können wir dies leisten. Nach BKrFQG müssen diese Ausbildertätigkeiten in jedem Bundesland separat beantragt werden. Die Kosten pro Zulassung und Bundesland belaufen sich auf 300 – 500 €. Weitere Hinweise findet man in der BKrFQV. Insgesamt beträgt der Investitionsaufwand für Referenten über 10 T€ und verdammt viel Vorbereitungszeit. Standardseminare sind out und betriebsspezifische Seminare unbedingt erforderlich.

Dipl.-Ing. André Konstantin Hidde können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

 

6. Berater Dipl.-Ing. (FH) Markus Tischendorf

Tischendorf, Markus

Dipl.-Ing. (FH) Markus Tischendorf, ausgezeichnet als „Berater des Monats im Lasiportal“ 3.2010

Beantwortung der Fragestellung:

  • Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob es sich um eine Schulung auf der Grundlage des Berufskraftfahrerqualifizierunggesetzes (BKrFQG) handelt oder ob sich die Verpflichtung zur Unterweisung der Mitarbeiter aus dem einschlägigen Arbeitsschutzrecht ergibt. Für Ersteres ist eine formale Anerkennung erforderlich (z. B. durch die zuständige IHK), die jedoch nicht die Fachkenntnisse des Ausbilders prüft. Daher möchte ich an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen.
  • Sofern Sie nach der fachlichen Voraussetzung des Ausbilders fragen, sollte dieser seine Kenntnisse gegenüber einer unabhängigen Stelle nachgewiesen haben.
  • Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten zu Ausbildung.
  1. Die erste erfolgt durch eine 5-tägige Schulung und einer Abschlussprüfung in Theorie beim Verein Deutscher Ingenieure (VDI, Düsseldorf). Nach erfolgreicher Prüfung sind die Teilnehmer befugt, sich anerkannter und geprüfter VDI-Ausbilder zu nennen. Zudem erhalten die Ausbilder beim VDI eine Registriernummer.
  2. Die zweite Möglichkeit zur Ausbildung erfolgt beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR, Bonn). Hier dauert die Ausbildung ebenfalls mehrere Tage, geht aber inhaltlich mehr auf die Methodik und Didaktik in der Erwachsenbildung ein. Die Teilnehmer sind dann ausgebildete DVR Moderatoren.
  • Zusammenfassung:

Seminarangebote zur Ladungssicherung gibt es viele. Die Qualität ist
allerdings unterschiedlich und hängt immer vom jeweiligen Dozenten ab.
Daher sollte darauf geachtet werden, dass der Ausbilder eine VDI- oder DVR Ausbildung absolviert hat.

Dipl.-Ing. (FH) Markus Tischendorf ist nicht mehr als Berater aktiv.

 

7. Berater Jürgen Mäkeler

Jürgen Mäkeler [1155] LAS-Büro

Jürgen Mäkeler [1155] LAS-Büro

Beantwortung der Fragestellung:

  • In der VDI 2700, Blatt 1 -Ausbildung und Ausbildungsinhalte -, wird unter Ziffer 1dargestellt, welche Anforderungen an einen Ausbilder im Themenbereich Ladungssicherung gestellt werden können. Die Betonung liegt jedoch auf „können“. Es gibt somit keine Rechtsverbindlichkeit bzgl. der Qualifikation-/ nachweise.
  • Auch im VDI-Fachausschuss ist bekannt, dass sich in dem Themenbereich sog. Fachleute „versuchen“, die weder über den Stand der Technik geschweige denn über den aktuellen Stand … verfügen. Das Blatt 1 kommt somit der Bedeutung einer Empfehlung nahe, in der Hoffnung, dass Unternehmer, die Seminare anfragen, auf Basis des Blattes 1 eine Qualifikation bzw. einen Nachweis darüber verlangen, z.B. über Nachweis der Qualifikation in den Prüflisten verschiedener Organisationen, z.B. VDI oder DVR.

Leider ist die „Spreu vom Weizen“ noch lange nicht getrennt!

  • Das Gesamtproblem wird zunehmend durch das BKrFQG deutlich. Aus h.S. stellt sich die Frage, welcher CE-/ D-Fahrlehrer über eine ausreichende bzw. praxisbezogene Ausbildung und damit verbundene Kenntnisse in der Ladungssicherung verfügt. Fahrschulen mit der LKW- und /oder Buskomponente unterliegen keiner separaten Genehmigung als Ausbildungsstätte nach dem vorstehend genannten Gesetz!
  • Woher soll ein C-Fahrlehrer auch die notwendigen Kenntnisse über das Herstellen von Ladeeinheiten  nach VDI 3968 bzw. der Sicherung von z.B. Stahlcoils und Papierrollen gem. VDI 2700ff oder den Einsatz der verschiedensten Ladungssicherungsmittel haben? Geht dieses nicht über das Wissen der allgemeinen Fahrzeugkunde, StVO bzw. die Fahrzeugtechnik hinaus?

Fazit: Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben für den Einsatz als
Moderator / Ausbilder in der Ladungssicherung wird sich weiterhin „jeder“
gem. Selbsteinschätzung versuchen dürfen, häufig zu Lasten der Verkehrssicherheit.

Jürgen Mäkeler ist nicht mehr als Berater aktiv

 

8. Berater Andreas Will

Andreas Will [1121] Freiberuflicher Referent und Ausbilder

Andreas Will [1121] Freiberuflicher Referent und Ausbilder

Beantwortung der Fragestellung:

  • Die Voraussetzungen sind grundsätzlich in der VDI 2700 Blatt 1 Ausbildung und Ausbildungsinhalte geregelt. Hier heißt es im einzelnen, dass Personen, die auf Grund ihrer technischen Ausbildung ausreichend Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Ladungssicherung in Theorie und Praxis besitzen als Ausbilder tätig werden können.
  • Wer als Ausbilder tätig werden möchte, der sollte als Grundvoraussetzung an einer Ausbildung gemäß VDI 2700a teilgenommen haben, und mindestens 24 Jahre alt sein. Um zu gewährleisten, dass der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchzuführen, sollte er Ingenieur, staatlich anerkannter Techniker oder , Meister sein oder mindestens eine 4-jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion nachweisen. Des Weiteren muss der Ausbilder mit den gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass er den Bereich Ladungssicherung praxisgerecht ausbilden kann.
  • Nach bestandener Prüfung vor einem Expertengremium der VDI Gesellschaft kann sich der Ausbilder als „ Ausbilder für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700 Blatt 1“ beim VDI registrieren lassen und erhält eine Registrierungsnummer mit Stempel über die abgelegte Prüfung.
  • Für die Ausbilder der Ausbilder gelten auch die oben genannten Voraussetzungen. Hier sollte darauf geachtet werden, welchen Ausbilder ein Schulungsunternehmen für die Ausbildung der „Ausbilder für Ladungssicherung“ einsetzt. Bei guten Schulungsunternehmen sind die Ausbilder häufig staatlich anerkannte Sachverständige, Polizeibeamte, Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften oder sonstige Personen, die auf Grund ihrer täglichen Arbeit ständig mit Ausbildung und Ladungssicherung zu tun haben.

Andreas Will können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

 

9. Berater Harry Bittner

Harry Bittner ID 24 www.verkehrsinstitut-altenburg.de; ausgezeichnet als „Berater des Monats im Lasiportal“ 9.2011

Harry Bittner ID 24 www.verkehrsinstitut-altenburg.de; ausgezeichnet als „Berater des Monats im Lasiportal“ 9.2011

Beantwortung der Fragestellung:

  • Voraussetzungen oder gar Zulassungsvoraussetzungen für Ausbilderausbildung existieren nicht. Die VDI Richtlinie 2700 Blatt 1 definiert lediglich die Qualifikation der Ausbilder, jedoch nicht die Qualifikation der Ausbilderausbilder. Ratsam erscheint es, mindestens die Qualifikation der Ausbilder für die Qualifikation der Ausbilderausbilder als Maßstab anzulegen.
  • Der Ausbilderausbilder sollte also mindestens:

– Auf Grund seiner technischen Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ladungssicherung in Theorie und Praxis besitzen.
– Mit den gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein.
– Die Fähigkeit besitzen, Personen in der Ladungssicherung praxisgerecht auszubilden.
– Ingenieur, staatlich anerkannter Techniker oder Meister sein oder eine mindestens 4-jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion nachweisen können.
– Ausbildungskonzepte erstellen und vorlegen können.
– Fachkenntnisse vermitteln können, d.h. Erfahrungen in der Erwachsenenausbildung nachweisen können.
– Außerdem sollte der Ausbilderausbilder mindestens an einem Prüfungsgespräch vor einem Expertengremium der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik teilgenommen und damit bewiesen haben, dass er hinsichtlich der Ladungssicherung Ausbildungsinhalte zu vermitteln vermag.
– Es ist sinnvoll zu überprüfen, ob der Ausbilder eine Registriernummer besitzt und mit dieser beim VDI als „Ausbilder für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700 Blatt 1“ registriert ist.

Harry Bittner können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

 

10. Berater Dietmar Zänker

Dietmar Zänker [1128] Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr, Bereich Cars, Trucks & Training

Dietmar Zänker [1128] Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr, Bereich Cars, Trucks & Training

Beantwortung der Fragestellung:

  • Grundsätzlich sollte die Person, die als Ausbilder arbeiten möchte, eine gewisse Affinität zu diesem Thema mitbringen. Basierend auf dieser Interessenslage gilt es, sich umfassende Fachkompetenz für den rechtlich wie auch physikalisch-technisch breitgefächerten Themenkomplex der Ladungssicherung anzueignen. Hierbei sind Erfahrungen in der praktischen Anwendung elementar. Diesem Anforderungsprofil sollte, jeder der Referenten zu diesem Thema ausbilden oder für die VDI Prüfung vorbereiten möchte, eigentlich entsprechen.
  • Um eine seriöse „Ausbilderlizenz“ zu erwerben, gibt es nach meinem Kenntnisstand in Deutschland zwei Wege:

1.)    Ausbildung über der Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
2.)    Ausbildung über den Verein Deutscher Ingeneure (VDI)

  • Zu 1.) Einwöchiges Ausbildungsseminar beim DVR (1-2 Seminare / Jahr) mit Prüfung am letzten Tag (theoretisch / praktisch), Erhalt eines persönlichen Zertifikats und eines Stempels, nach 3 Jahren Pflicht zur Rezertifizierung. Prüfung erfolgt über die Zertifizierungsstelle GSVzert in der GSV GmbH. GSV ist die Gesellschaft für Sicherheitstechnik und Qualitätsmanagement im Verkehrsgewerbe.
  • Zu 2.) Einwöchiges Vorbereitungsseminar über VDI (nicht zwingend vorgeschrieben), eintägige Prüfung, Empfehlung, nicht ohne Vorbereitungsseminar zur Prüfung gehen, sie ist umfangreich und nicht leicht. Kenntnisbereiche, beschrieben in der VDI 2700 Blatt 1, werden vorausgesetzt.

In der VDI 2700 Blatt1 findet man auch unter 1.) die Voraussetzungen, die ein Ausbilder mitbringen sollte. Das deckt sich auch weitestgehend mit den Voraussetzungen für eine Ausbildung über DVR.

  • Fazit: Bei dem Studium der genannten Unterlagen stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Professionalität der Einrichtung oder des Ausbilders, der zukünftige Ausbilder ausbilden will…, mit anderen Worten es gibt nicht so viele „Gute“, also sorgsam auswählen! Rechtlich ist nicht reglementiert, Referenten auszubilden, genauso wie es keine fachlichen Voraussetzungen gibt, beispielsweise im Rahmen des BKrFQG das Thema Ladungssicherung zu unterrichten. Wie gut (oder schlecht) diese Ausbildung ist oder war, wird Mann (oder Frau) dann erfahren, wenn es in die Praxis geht und „Farbe bekannt werden muss“. Manchmal reicht dann das nur angelesene oder meist mit Hilfe von Powerpoint unter die Teilnehmer gestreute Wissen nicht…!

Dietmar Zänker können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen: >> Berater im Lasiportal

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