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24 Tonnen Gusseisen mit nur sechs Gurten gesichert

KI-generiertes Symbolbild

Zoll und Polizei haben auf der A45 bei Wetzlar einen Sattelzug mit gravierenden Mängeln bei der Ladungssicherung aus dem Verkehr gezogen. Rund 24 Tonnen gusseiserne Stangen waren lediglich mit sechs Zurrgurten gesichert – erforderlich wären nach Feststellung der Kontrollkräfte mindestens 37 geeignete Gurte gewesen.

 

 

Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Zoll und Polizei am 10. September 2026 überprüften Einsatzkräfte einen aus Rumänien stammenden Sattelzug auf der A45 im Raum Wetzlar. Das Fahrzeug war von Spanien nach Wilnsdorf im Kreis Siegen-Wittgenstein unterwegs.

Zur eingehenden Kontrolle wurde das Fahrzeug auf einen nahe gelegenen Parkplatz geleitet. Dort zeigte sich das Ausmaß der unzureichenden Ladungssicherung: Der Sattelauflieger transportierte rund 24 Tonnen gusseiserne Stangen. Angebracht waren jedoch nur sechs Sicherungsgurte.

Nach Einschätzung der Kontrolleure wären für eine sichere Beförderung der schweren Ladung mindestens 37 Zurrgurte erforderlich gewesen. Damit fehlte nicht nur ein kleiner Teil der notwendigen Sicherung – tatsächlich war lediglich rund ein Sechstel der erforderlichen Gurte vorhanden.

Weiterfahrt untersagt

Die Einsatzkräfte untersagten die Weiterfahrt des Sattelzuges. Eine Fortsetzung des Transports kam angesichts der festgestellten Sicherungsmängel nicht in Betracht.

Hinzu kam nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelhessen, dass das eingesetzte Transportfahrzeug für diese Ladung nicht geeignet gewesen sei.

Gerade bei schweren, kompakten Ladungen aus Gusseisen können bereits geringe Bewegungen während der Fahrt enorme Kräfte freisetzen. Bremsmanöver, Ausweichbewegungen oder Kurvenfahrten können dann dazu führen, dass sich Ladeeinheiten verschieben und die Ladungssicherung überlastet wird.

Vermögensabschöpfung von rund 7.700 Euro

Für das Speditionsunternehmen drohen Kosten von rund 7.700 Euro im Rahmen einer Vermögensabschöpfung. Nach Darstellung der Polizei sollen durch den Einsatz eines nicht geeigneten Transportfahrzeugs und die unzureichende Ladungssicherung erhebliche Aufwendungen eingespart worden sein.

Das weitere Verfahren wird vom Regierungspräsidium Kassel geführt.

Die Kontrolle zeigt erneut, dass Ladungssicherung nicht auf die bloße Anzahl vorhandener Gurte reduziert werden darf. Entscheidend sind unter anderem:

  • Die Eignung des Fahrzeugs und des Aufbaus für die konkrete Ladung
  • Die ausreichende Anzahl und Qualität der verwendeten Zurrmittel
  • Die gewählte Sicherungsmethode, etwa Direktzurren, Niederzurren, Formschluss oder eine Kombination daraus
  • Die Belastbarkeit und Anzahl von Zurrpunkten,  Zwischen-  und Sicherungsmitteln
  • Der Nachweis, dass die Sicherung und der Fahrzeugaufbau den auftretenden Kräften standhält

Bei der hier beanstandeten Differenz zwischen sechs vorhandenen und mindestens 37 erforderlichen Gurten handelt es sich nicht um eine Geringfügigkeit, sondern um einen grundlegenden Mangel im Sicherungskonzept. Die Untersagung der Weiterfahrt und die angekündigte Vermögensabschöpfung unterstreichen die Bedeutung einer fachgerecht ausgeführten Ladungssicherung.

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1Pressemeldung des Polizeipräsidiums Mittelhessen

  

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