Gefahrguttransporte wegen mangelhafter Ladungssicherung gestoppt – A5 bei Bruchsal

KI-generiertes Symbolfoto einer Großkontrolle
Gemeinsame Schwerpunktkontrolle auf der A5: Bei 36 überprüften Gefahrgut- und Abfalltransporten stellten die Einsatzkräfte 38 Verstöße fest. Sechs Transporte waren wegen Defiziten bei der Ladungssicherung zu beanstanden; drei Fahrer durften zunächst nicht weiterfahren.[1]
Bruchsal. Bei einer groß angelegten Kontrollaktion auf der Bundesautobahn 5 haben Polizeikräfte und Fachbehörden Ende September zahlreiche Verstöße bei Gefahrgut- und Abfalltransporten festgestellt. Im Mittelpunkt der Kontrolle standen unter anderem die ordnungsgemäße Sicherung gefährlicher Güter sowie die Einhaltung der einschlägigen Transportvorschriften.
Die Kontrollmaßnahmen fanden am Mittwoch, 30. September 2026, zwischen 8.30 Uhr und etwa 15 Uhr an den Tank- und Rastanlagen Bruchsal Ost und Bruchsal West statt. Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 36 Fahrzeuge. Dabei wurden nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe 38 Verstöße geahndet. Bezogen auf die kontrollierten Fahrzeuge ergibt sich damit eine Beanstandungsquote von rund 75 Prozent.[1][2]
Sechs Gefahrguttransporte beanstandet
Besonders relevant aus Sicht der Ladungssicherung: Bei sechs mit gefährlichen Gütern beladenen Transporteinheiten stellten die Kontrolleure eine mangelhafte Ladungssicherung fest. In drei Fällen waren die Defizite so erheblich, dass die Fahrer ihre Fahrt zunächst nicht fortsetzen durften.
Die Weiterfahrt konnte erst erfolgen, nachdem die festgestellten Mängel behoben beziehungsweise die notwendige Verkehrssicherheit wiederhergestellt worden war.[1][2]
Aluminiumabfälle unter Polizeibegleitung zur Fachfirma
Ein weiterer Fall betraf einen Transport mit Aluminiumabfällen. Wegen der unzureichenden Sicherung wurde das Fahrzeug von Polizeikräften zu einer Fachfirma begleitet. Dort sollte die Ladung fachgerecht gesichert werden, bevor der Transport weitergeführt werden konnte.
Der Vorgang zeigt, dass die Kontrolle nicht bei der Dokumentation eines Mangels endet. Gerade bei Gefahrgut- und Abfalltransporten muss beurteilt werden, ob die Ladung, Verpackung, Sicherung und das Fahrzeug weiterhin ein vertretbares Risiko darstellen. Ist dies nicht der Fall, kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen oder – wie in diesem Fall – eine Überführung zu einem geeigneten Ort zur Mängelbeseitigung veranlassen.[1][2]
Mehrere Behörden beteiligt
An der gemeinsamen Sonderkontrolle beteiligten sich Kräfte der Polizeipräsidien Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim und Heilbronn. Hinzu kamen Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz aus Konstanz und Ludwigsburg. Ebenfalls eingebunden waren das Umweltministerium Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg.
Die breite Beteiligung verdeutlicht den interdisziplinären Charakter solcher Kontrollen. Gefahrgut- und Abfalltransporte betreffen nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch Umwelt-, Abfall- und Gefahrstoffrecht. Mängel bei der Ladungssicherung können daher über das unmittelbare Unfallrisiko hinausgehen – insbesondere dann, wenn bei einem Brems-, Ausweich- oder Unfallereignis gefährliche Stoffe freigesetzt werden könnten.[2]
Ladungssicherung bleibt Kontrollschwerpunkt
Die Bilanz von sechs beanstandeten Gefahrguttransporten mit Sicherungsmängeln unterstreicht, dass Ladungssicherung weiterhin ein wesentlicher Prüfpunkt bei Schwerverkehrskontrollen ist. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob Zurrmittel vorhanden sind. Maßgeblich ist, ob die Sicherungsmaßnahmen für die konkrete Ladung, deren Gewicht, Form, Verpackung, Reibwerte und mögliche Fahrdynamik tatsächlich ausreichend sind.
Für Transportunternehmen, Verlader und Fahrzeugführer bleibt deshalb wichtig:
- Die Ladung muss gegen Verrutschen, Verrollen, Umkippen und Herabfallen gesichert sein.
- Sicherungsmittel müssen geeignet, ausreichend dimensioniert und einsatzfähig sein.
- Beschädigte, ungeeignete oder falsch eingesetzte Zurrmittel ersetzen keine wirksame Sicherung.
- Auch bei Abfällen, Gebinden, Containern und Gefahrgutverpackungen ist die Sicherung der Transporteinheit sorgfältig zu prüfen.
- Vor Fahrtantritt sollte eine dokumentierbare Abfahrtskontrolle erfolgen, insbesondere nach Teilentladungen, Umladungen oder längeren Standzeiten.
Nach Angaben der Polizei sollen vergleichbare gemeinsame Schwerpunktkontrollen fortgesetzt werden. Ziel ist es, Verstöße frühzeitig zu erkennen und das Risiko schwerer Folgen durch unzureichend gesicherte Gefahrgut- und Abfalltransporte auf den Autobahnen zu reduzieren.[1][2]
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