Antidröhnplatte

Fernfahrer sind qualifiziert – Gesetz verlangt Weiterbildung

Hessische Polizei und Hessischer Fachverband Güterkraftverkehr setzen ihre Kommunikation mit Fernfahrern und Partnern fort.

Am Autobahnknotenpunkt Kirchheimer Dreieck, dem Domizil des Fernfahrerstammtisches der Hessischen Polizei, hatten sich zur 1. Veranstaltung des Jahres 2016 wiederum zahlreiche Fahrer und Netzwerkpartner eingefunden.

Reifen_ohne_Profil

Stark abgefahrener Reifen – Abfahrtskontrolle ist Pflicht eines jeden Berufskraftfahrers

Zum Thema des Abends im Kirchheimer SVG-Rasthaus, dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV), referierte Polizeioberkommissar Mario Döring, ein erfahrener Verkehrsexperte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld.

Das Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und des rationellen Fahrverhaltens (Umweltschutz), so Döring zu dem Grundgedanken des Gesetzgebers, der die Vorschrift schon 2006 auf den Weg brachte. Das Gesetz erlangte dann zum 10. September 2008 für Berufskraftfahrer im Personentransport und zum 10. September 2009 für Berufskraftfahrer im Gütertransport Rechtskraft.

Durch Ausbildung und Qualifizierung der Berufskraftfahrer werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Die Vorschrift findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates ( alle EU-Staatler ) oder eines Vertragsstaates im EU-Wirtschaftsraum,
  • Staatsangehörige eines Drittstaates ( nicht EU ), die in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat beschäftigt oder eingesetzt sind.

Das Gesetz gilt für den genannten Personenkreis, soweit sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Pannendienst

Polizei untersagte die Weiterfahrt – Reifen wurde auf dem SVG-Autohof in Kirchheim gewechselt

Die Definition der FE-Klassen ist in § 6 Abs. 1 FeV nachzulesen.

Im Gütertransport gilt das für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.

Wesentliche Ausnahmen gelten für:

  • Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h nicht überscheitet,
  • Kraftfahrzeuge von Sonderdiensten (Polizei, Zoll, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz),
  • Kraftfahrzeuge der Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt ( Handwerkerregelung ),
  • Ausbildungsfahrzeuge von Fahrschulen, die zum Erwerb der Grundqualifikation oder Weiterbildung BKrQuG eingesetzt sind,
  • Kraftfahrzeuge zur nicht gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.

Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung – BKrFQV regelt weitere Einzelheiten zur Ausführung des Gesetzes wie:

  • Zum Erwerb der Qualifikation allgemein
  • Ausbildungsinhalte
  • Verfahren zur Weiterbildung
  • Nachweise der erworbenen Qualifikation
  • Anerkennung von Ausbildungsstätten (Schulungseinrichtungen)

Abschließend ging Mario Döring auf die Verstöße ein und warnte vor allzu leichtem Umgang mit dem Gesetz.

Fahrer führt Nachweis– Schlüsselzahl 95 im Führerschein nicht mit Qualifikation ist zwar vorhanden, aber Nachweis (Führerschein) wird nicht mitgeführt 30 € Verwarnungsgeld
Fahrer führt gewerbl. Gütertransport durch, obwohl er die erforderlichte Quali-
fikation nicht besitzt
bei fahrlässiger Begehensweise bei vorsätzlicher Begehensweise 250 € Bußgeld 500 € Bußgeld
Unternehmer, ordnet eine gewerbliche Fahrt an oder lässt eine solche Fahrt zu
bei fahrlässiger Begehensweisebei vorsätzlicher Begehensweise 250 € Bußgeld 500 € Bußgeld

Hinweis: die gleichen Verwarnungs- und Bußgeldsätze gelten für Berufskraftfahrer im Personenverkehr.

>> Rechtsvorschriften Qualifikation u. Weiterbildung
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, Köln

>> BKrFQ – Gesetz –
Quelle: Juristisches Informationssystem, Saarbrücken

>> BKrFQ – Verordnung –
Quelle: Juristisches Informationssystem, Saarbrücken

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte