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Gutes Licht bei Dunkelheit – Intelligentes Licht

 

 

               Gute und richtige Beleuchtung für mehr Verkehrssicherheit

Gute und richtige Beleuchtung für mehr Verkehrssicherheit

Alle Jahre wieder ! – Herbst fordert erhöhte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer

Mit Beginn des Herbstes und der bevorstehenden Sommerzeitumstellung kommen Dunkelheit, Nebel, vermehrter Nieselregen und später auch Schneefall auf die Autofahrer zu. Besonders gefordert sind hier die Berufskraftfahrer und insbesondere Fahrer von Bussen und Gütertransportfahrzeugen. Polizei und Verkehrsverbände setzen auf Prävention und mahnen zur gewissenhaften Kontrolle aller lichttechnischen Einrichtungen. Da sind Fahrer, Fahrzeughalter, Fuhrparkleiter und Werkstattverantwortliche gefordert.

Sehen und gesehen werden – Laut Aussage der Deutschen Verkehrswacht sind ein Drittel der dort überprüften Beleuchtungen fehlerhaft oder falsch eingestellt.

Mit einem interessanten Beitrag des DVR – Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Bonn – lassen die Lichttechniker der Fahrzeugbranche aufhorchen. Das blendfreie Fernlicht kommt auf den Markt, eine revolutionäre Verbesserung der Sicht und ein großartiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen.

So intelligent kann ein Fernlicht sein: Es taucht den Fußgänger am Fahrbahnrand in helles Licht, ohne den Fahrer des vorausfahrenden Autos zu blenden. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt intelligente Beleuchtungssysteme als Sicherheitsausstattung eines Neuwagens.

Dynamisches Fernlicht ohne Blendwirkung - Foto: DVR

Dynamisches Fernlicht ohne Blendwirkung – Foto: Quelle HELLA/DVR

>> Intelligentes Licht kann Unfälle verhindern

Quelle: DVR, 53 229 Bonn,

Hier einige Tipps von Lasiportal:

  • Richtige Beleuchtung – die Fahrer sollten sich nicht geänzlich auf die automatischen Schaltsysteme verlassen – nicht immer erkennen die Sensoren die Sichtverhältnisse zuverlässig – manuelle Bedienung ist ggfs. gefordert;
  • Nebelschlussleuchte einschalten – bei weniger als 50 Meter Sicht einschalten ( § 17 (3) StVO; bei entsprechenden Witterungsverhältnissen – Nebel, Schnee oder Regen – ist bereits am Tage mit Abblendlicht zu fahren, wenn die Sicht erheblich behindert ist;
  • Abstand halten und die Geschwindigkeit anpassen – da gibt es eine Faustregel: 1 Meter Sichtweite entspricht 1 Stundenkilometer, soll heißen: bei 50 Meter Sichtweite, beispielsweise von Leitpfosten zu Leitpfosten, sollte im Höchstfall 50 km/h schnell gefahren werden;
  • Aufmerksam fahren – oft sind Gefahren und plötzliche, überraschende Situationen bei schlechter Sicht nicht rechtzeitig erkennbar;
  • Pausen machen – Fahrten im Nebel sind übermäßig anstrengend. Gerade bei längeren Strecken sollten rechtzeitig eingelegt werden.

Übrigens sagt der Bußgeldkatalog:

  • Sie unterließen es, die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung zu betätigen, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten: 20 €;
  • Sie unterließen es, die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung zu bestätigen, und es kam zum Verkehrsunfall:                     35 €;
  • Sie hielten mit ihrem Fahrzeug außerhalb geschl. Ortschaften (mehr als 3,5 t zu. Gesamtmasse) ohne eigene Lichtquelle:      35 €;

sollten durch die vorgenannten Verstöße dritte Personen verletzt oder getötet werden, hat der Verursache mit einer empfindlichen Geldstrafe oder im besonderen Fall sogar mit Freiheitsentzug zu rechnen.

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