Gefahrguttransport – Ungesicherte Big Bags führen zur Sicherstellung

KI-generiertes Symbolbild zeigt ungesicherte Big Bags mit Gefahrgutaustritt auf die Ladefläche
Bei einer Kontrolle an der A2 stellen Kräfte der Autobahnpolizei Bielefeld gravierende Mängel bei der Sicherung eines Gefahrguttransports fest. Rund 11,5 Tonnen eines umweltgefährdenden Stoffes wurden in Big Bags verladen – jedoch vollständig ohne Ladungssicherung.[1]
Kontrolle an der Anschlussstelle OWL
Am Donnerstag, 20. August 2026, stoppten Beamte des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei Bielefeld gegen 8:25 Uhr einen Sattelzug an der Anschlussstelle Ostwestfalen-Lippe. Der 44-jährige Fahrer aus Polen war mit dem Fahrzeug auf dem Weg von Belgien nach Polen.
Nach Angaben der Polizei hatte der Fahrer an zwei belgischen Ladestellen etwa 11,5 Tonnen eines umweltgefährdenden Stoffes übernommen. Verpackt wurde die Ware in flexiblen Schüttgutbehältern, den sogenannten Big Bags. Die Kontrolle zeigte jedoch: Die gesamte Ladung war nicht gegen Verrutschen, Umkippen oder andere Lageveränderungen gesichert.[1]
Beschädigter Behälter mit Gefahrgutaustritt
Besonders kritisch war, dass einer der Big Bags bereits beschädigt war. Aus der Verpackung rieselte Gefahrgut auf die Ladefläche. Zwar konnte die Öffnung am Kontrollort zunächst provisorisch abgedichtet werden. Für eine sichere Weiterfahrt reichte diese Maßnahme aber nicht aus.
Der Sattelzug wurde deshalb zu einem Betriebsgelände verbracht und sichergestellt. Am darauffolgenden Tag wird eine Spezialfirma zur fachgerechten Sicherung der Gefahrgutladung eingesetzt. Erst danach konnte der Transport zum vorgesehenen Zielort in Polen fortgesetzt werden.[1]
Verantwortung liegt nicht nur beim Fahrer
Der Fall erklärt, dass bei Gefahrguttransporten mehrere Beteiligte Verantwortung tragen. Neben dem Fahrer und dem Transportunternehmen können auch Verlader in die Pflicht genommen werden, wenn eine Sendung mangelhaft gesichert oder beschädigt transportiert wird.
Im vorliegenden Fall erhoben die Behörden gegen den Fahrer und den polnischen Spediteur Sicherheitsleistungen von insgesamt 3.000 Euro. Zusätzlich musste der Spediteur die Kosten für die Sicherstellung und nachträgliche Ladungssicherung tragen. Die verantwortlichen Personen der beiden belgischen Firmen wurden ebenfalls als Verlader angezeigt.[1]
Ladungssicherung ist Bestandteil der Gefahrgut-Sicherheit
Ungesicherte Big Bags stellen grundsätzlich ein erhebliches Risiko dar. Bei Bremsmanövern, Ausweichbewegungen oder Kurvenfahrten können sie verrutschen, kippen oder beschädigt werden. Bei umweltgefährdenden Stoffen steigt die Tragweite erheblich: Ein Produktaustritt kann nicht nur Beschäftigte und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, sondern auch Böden, Gewässer und die Umwelt belasten.
Die Meldung zeigt zudem, dass sich die Ladungssicherung nicht auf das bloße Verstauen der Ware beschränkt. Erforderlich sind ein geeigneter Fahrzeugaufbau, tragfähige Sicherungsmittel, eine formschlüssige und/oder kraftschlüssige Sicherung sowie eine Kontrolle des Verpackungszustands vor Fahrtantritt. Beschädigte Verpackungen müssen vor dem Weitertransport fachgerecht behandelt oder ersetzt werden.
Für Verlader, Speditionen und Fahrer gilt daher gleichermaßen: Gefahrgut darf nur in verkehrssicherem Zustand auf die Straße gelangen. Die Kontrolle an der A2 macht deutlich, welche Folgen es haben kann, wenn diese grundlegende Pflicht missachtet wird.
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