Logistikbranche ist ständig gefordert
Mindestlohngesetz ist angeschoben – Technische Unterwegskontrolle kommt.
Mit diesen höchst brisanten Themen beschäftigt sich das 3G- Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung in Fulda.
Im Rahmen einer Tagesveranstaltung erhalten
• Logistik- und Versandleiter
• Trainer und Berater
• Sachverständige
• Gutachter
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
aktuellste Informationen und wichtige Hinweise zu den genannten Themen für die Praxis Ein ausgewiesener Experte zum Thema Mindestlohngesetz und dessen Fallstricke sowie ein erfahrener Polizeibeamter zum Thema Technische Unterwegskontrolle referieren und stehen den Teilnehmern Rede und Antwort.
Fallstricke Mindestlohngesetz (MiLog)
Seit dem vergangenen Jahr ist in Deutschland das Mindestlohngesetz anzuwenden. Das Gesetz sagt in § 1 (2): Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. In weiteren 16 Paragraphen steht viel „Kleingedrucktes“ mit Interpretationsbedarf. Nachdem das MiLog mehr als 1 Jahr Anwendung findet, tun sich für die Anwender täglich noch Fragen auf.
Fazit: Neben wenig Informationen, aber hohen Bußgeldern wird kaum das Wissen vermittelt, wo die Fallstricke liegen.
NEU ab 2017: „Technische Unterwegskontrolle“
Weiterhin tritt ab 2017 die neue EU-Richtlinie „Technische Unterwegskontrolle“ in Kraft. Sie ist Bestandteil der Kontrollen von Polizei und BAG. Hier sollten alle Logistikverantwortlichen wissen, was auf ihre Unternehmen zukommen kann.
>> 2. 3G Logistiktag in Fulda
Quelle: 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung
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Quelle: 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung
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Quelle: Lasiportal