Eis und Schnee – Lkw-Fahrer im Winterstress
Alle Jahre wieder !
Gefährliche Dachlasten – Die Folgen herabfallender Eis- und Schneebrocken bei freier Fahrt sind oft fatal. Nicht selten werden Personen
nachfolgender, entgegenkommender oder vorbeifahrender Fahrzeuge schwer verletzt, oder es entstehen hohe Sachschäden.
Lkw-Fahrer sind gesetzlich verpflichtet, vor Fahrtantritt die Dächer der Fahrzeuge von gefährlichen Dachlasten – Eis und Schnee – zu befreien.
Auch die Frage nach der Winterbereifung wird immer wieder unter den Fahrern, den Fahrzeughaltern und den Fachleuten diskutiert.
Lasiportal gibt wichtige Tipps und Hinweise:
- Bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) darf nur noch mit Winterreifen gefahren werden.
- Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen montieren.
- Winterreifen definieren sich über die Kennzeichnung M+S. Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind. Ein zusätzliches Piktogramm mit Schneeflocke zur M&S- Kennung bescheinigt die Wintereigenschaft des Reifen durch einen entsprechenden Test. Sie ist aber nicht zwingend notwendig.
- Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind in der Regel mit grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet und deshalb von der Vorschrift ausgenommen.
- Für Einsatzfahrzeuge, für die es keine M&S- Reifen gibt, trifft die Regelung ebenfalls nicht zu.
- Empfehlung: Während § 36 StVZO im Allgemeinen eine Profil-Mindesttiefe von 1,6 mm zwingend vorschreibt, empfiehlt die Fachwelt für Winterbereifung eine Mindesttiefe von 4,0 mm.
Sanktionen:
Wird bei entsprechender Wetterlage ein Fahrzeug mit unangepasster Bereifung geführt, droht ein Bußgeld in Höhe 40,00 €. Bei einer Verkehrsbehinderung erhöht sich dieses auf 80,- €. In beiden Fällen droht ein Punkt in Flensburg.
Wichtig !
Jeder Unternehmer sollte sich über die möglichen Konsequenzen des Überlassens eines Fahrzeugs mit ungeeigneter Bereifung im Klaren sein.
Pflichten des Fahrzeugführers nach der StVO:
- Fahrverhalten, Geschwindigkeit anpassen, geeignete Winterausrüstung, allgemeine Pflicht des verkehrssicheren Zustands des Kfz
Pflichten des Fahrzeughalters:
- Halterverantwortlichkeit für die Inbetriebnahme des Kfz nach der StVZO, Unternehmerverantwortlichkeiten i.S.d. Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
Problematik Dachlasten:
>> Eisplatten – Gefahr für Autofahrer
Quelle: ARD-Mediathek, Maintower-TV
Sollten Eisstücke von der Dachplane auf die Fahrbahn fallen, sind folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog zu erwarten:
- Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Kfz: 25,- €
- Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 80,- € /1 Pkt
- es kam zu einem Verkehrsunfall 120,- € / 1 Pkt.
- Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach schweren Verkehrsunfällen
Wichtig:
Die an den Rasthöfen vorhanden Schneegerüste vor Fahrtantritt nutzen. Standorte aller Schneegerüste in Deutschland sind unter der folgenden Webseite zu finden:
>> Übersicht der Schneegerüste auf Rasthöfen – bundesweit
>> Dachlasten
Quelle: Lasiportal
>> Enteisungsanlagen und Gerüste für Lkw
>> Enteisungsanlagen-modulbauweise
Quelle: Günzburger Steigtechnik