BAG: Bundesweite Schwerpunktkontrollen im Juni
Wochenruhezeit im Focus.
„Aufklärung und Kontrollen – Prävention und Repression“, das sind die Synomyme, die in dem Bemühen um mehr Verkehrssicherheit in einem engen, kausalen Zusammenhang stehen.
„Jede Kontrolle hat auch einen präventiven Charakter“, sagen Polizei und BAG bei ihrer täglichen Arbeit.
Vor diesem Hintergrund führte das BAG im Juni weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen
- Einhaltung der Kabotagebestimmungen,
- Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und
- im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle durch.
Am 14./15. und 23./24. Juni 2022 war das BAG bundesweit an 26 bzw 27 Kontrollstellen unterwegs. An den Kontrollen selbst beteiligten sich zeitweise bis zu 150 Kontrolleure des Straßen- und Mautkontrolldienstes.
Mit der großen Anzahl von 1678 überprüften Transportfahrzeugen an 4 Tagen leisteten die BAG-Mitarbeiter einen großen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Gemessen an der großen Menge der kontrollierten Fahrzeuge hielten sich die festgestellten Mängel in Grenzen. Dennoch ist der Umgang der Fahrer mit den Lenk- und Ruhezeiten, insbesondere die Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit auf dem Lkw, auch weiterhin ein Schwerpunktthema. Hier sind auch die Unternehmer und die Verantwortlichen der Speditionen gefordert.
Diese Verstöße gegen die Sozialvorschriften waren auch hauptursächlich für die erhobenen Bußgelder bzw. Sicherheitsleistungen in Höhe von 157.000 Euro im Rahmen der 4-tägigen Kontrollen.
Grundsatz:
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden. Für die Doppelwoche gilt, dass in einer Woche mindestens eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden und in der anderen Woche mindestens eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden zulässig ist.
Wochenruhezeit:
Der Begriff „Kabinenschlafverbot“ bedeutet, dass die Fahrer ihre Wochenruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. In Deutschland gelten entsprechende Vorschriften seit der Änderung des Fahrpersonalgesetzes (FpersG). Verstöße gegen das Verbot werden mit Bußgeld geahndet.
Darüber hinaus wird dem betroffenen Fahrer auch die Weiterfahrt untersagt, bis die vorgeschriebene Ruhezeit mit einer geeigneten Schlafmöglichkeit nachgeholt ist.
Fazit der BAG:
Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf die Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit wird auch weiter fortgesetzt.
>>“ Kabinenschlafverbot“
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus, 10 437 Berlin
>> Wochenruhezeit – Lkw-Kabine geht nicht !
Quelle: Lasiportal