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Mit dem Auto durch den Winter

Umschalten in den „Wintermodus“

>> Eis und Schnee auf den Straßen gefährden die Verkehrssicherheit

 

 

Tipps und Tricks für eine sichere Fahrt

  • Darauf kommt es beim Wintercheck von Elektroautos an
  • Mit intakter Beleuchtung Licht ins Dunkel bringen
  • Für ausreichend Frostschutz sorgen
  • Bremsen vor Frosteinbruch kontrollieren
  • O-bis-O-Regel beachten
  • Fahrzeug in den Wintermonaten besonders schützen

Den umfassenden Originalbericht finden sie unter diesem Link:

>> Tipps und Tricks für eine sichere Fahrt mit dem Auto

Quelle: TÜV-Verband e. V. Friedrichstraße 136 – 10117 Berlin; www.tuev-verband.de

 

Der Winter naht – richtige Bereifung ist gefragt !

4 mm Winterreifen – Profil in Österreich

Fahrer und Halter sind gut beraten, sich mit dem Thema „Winterreifen“ zu beschäftigen

In Österreich besteht keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten – ebenso wie bei uns in Deutschland.

Allerdings wird es dann kritisch, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen die falsche Bereifung aufgezogen ist und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Das gilt im Bedarfsfall an allen Rädern. An Stelle von Winterreifen können in Österreich auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, sofern die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

 Die entsprechenden Winterreifen müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ gelten als Winterreifen, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen.

Anmerkung:
Auch in Deutschland wird eine Mindestprofiltiefe von 4mm im Winterfahrbetrieb empfohlen.

 Diese Regelung in Österreich gilt vom 01. November bis 15. April des Folgejahres.

Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 01. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden. 

>> Winterreifenregelung in 20 europäischen Ländern

Quelle: ADAC;  www.adac.de

 

 

 

 

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