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Fahrverbot – Zwangspause oft schmerzhaft !

Verkehrsordnungswidrigkeiten – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

An Berufskraftfahrer werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der Fahrzeugtechnik benötigen sie auch Grundkenntnisse der Logistik. Planerisches Vorausdenken, Kommunikation mit Versender und Empfänger sowie Umgang mit modernster IT-Technik wird als Basiswissen vorausgesetzt.

Kontrollen sind ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit – auch die Kooperation der Fernfahrerstammtische der POLIZEI mit den Fahrern soll zum gegenseitigen Verständnis beitragen.

Und das alles mit dem Ziel, das Ladegut sicher zu transportieren.

Zwischen der Be- und Entladestelle liegen bekanntermaßen oft hunderte von Kilometern, die der Fahrer unter Einhaltung jeglicher Verkehrsvorschriften mit seiner Transporter zu bewältigen hat. Schwerwiegende Fahrfehler – ob in Zeitnot oder grob fahrlässig – kann er sich nicht erlauben. Schnell droht ein Fahrverbot, womit er zwischen 1 und 3 Monate am Steuer ´arbeitsunfähig `ist.

Soweit es sich um schwerwiegendere Verstöße handelt (Vergehenstatbestände), droht in der Regel ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis. Damit einer läuft er sogar Gefahr, seinen Job als Berufskraftfahrer zu verlieren.

Das Straßenverkehrsgesetz – StVG – regelt im Teil III Straf- und Bußgeldvorschriften, soweit es sich bei den vorliegenden Verstößen um Vergehen und Ordnungswiedrigkeiten handelt, die ursächlich im Straßenverkehr begangen wurden. Führer von Kraftfahrzeugen, die als Betroffene mit einem Bußgeld rechtskräftig verurteilt werden, können zusätzlich mit einem Fahrverbot von 1 – 3 Monaten belegt werden.

Schwerwiegende Verkehrsverstöße – in der Regel mit grob fahrlässiger Begehensweise – werden mit Bußgeld geahndet und es erfolgt eine Belastung des Punktekonto´s im FER (Fahreignungsregister) in Flensburg. Als klassische Verstöße gelten:

  • Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
    Anmerkung:
    Bei einer Überschreitung ab 21 km/h – innerorts – erfolgt bereits ein Fahrverbot von 1 Monat;
  • Überholen im Überholverbot,
    Anmerkung:
    für grob fahrlässiges Überholen mit Gefährdung – sieht das Bußgeldgesetz 250 Euro Bußgeld, 2 Punkte im FER und 1 Monat Fahrverbot vor.
  • Verstoß gegen das 0,5 Promille-Gesetz,
    Anmerkung:
    für Alkoholfahrten im Bereich von 0,5 – 1.09 Promille droht ein Bußgeld von 500 Euro und im ersten Fall ein einmonatiges Fahrverbot;
  • Nichtbeachten von Lichtzeichenanlagen (Rotlichtverstöße),
    Anmerkung:
    mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, ebenso 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot;
  • Handybenutzung während der Fahrt,
    Anmerkung:
    mit Gefährdung grundsätzlich 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, hat der Betroffene mit einem erhöhten Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkten und ein Fahrverbot von 1 Monat zu rechnen.

>> Fahrverbot – § 25 StVG
Quelle: dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH, Mannheim

>> Fahrverbot auf den Punkt gebracht
Quelle: ARAG , 40472 Düsseldorf

>> Bußgeldkatalog 2020
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, 10437 Berlin

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