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Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr

Übersicht über Alkoholsucht, Unfälle, Kontrollen und Promillegrenzen

Nach Alkoholgenuss sollten die Fahrzeugschlüssel liegen bleiben (Foto: fernfahrer.de)

Nach Alkoholgenuss sollten die Fahrzeugschlüssel liegen bleiben (Foto: fernfahrer.de)

Rund 9,5 Millionen Menschen haben ein Alkoholproblem. Unter ihnen sind auch viele der 54 Millionen Führerscheinbesitzer, die 49 Millionen zugelassene Personenwagen, Lkws, Busse und Zweiräder bewegen. Etwa fünf Prozent aller Fahrten „finden unter Alkoholeinwirkung statt“, weiß der Deutsche Verkehrssicherheitsrat.

Besonders junge Fahrer sind ein Problem. Alkohol am Steuer beeinträchtigt nicht nur das Reaktionsvermögen. Schon bei geringen Mengen wird das Blickfeld des Fahrers tunnelförmig eingeengt. Was sich seitlich abspielt, wird nicht registriert. Außerdem lässt sich der Abstand zum Vordermann und zu entgegenkommenden Fahrzeugen nicht richtig einschätzen.

Unfälle

Bei jährlich 40 000 von insgesamt 2,4 Millionen Unfällen ist nachweislich Alkohol im Spiel. 2011 gab es bei 15.887 polizeilich registrierten Alkoholunfällen 399 Tote und 5.514 Schwerverletzte. Alkohol ist die Ursache für jeden zehnten Verkehrstoten und jeden zwölften Schwerverletzten.

Kontrollen

Die Gefahr, angetrunken oder betrunken erwischt zu werden, ist sehr gering. Der Polizei gelingt das bei Kontrollen jährlich etwa 200.000 Mal. Die Dunkelziffer ist groß: Von 600 Fahrten nach beträchtlichem Alkoholkonsum wird einer Studie zufolge nur eine entdeckt.

Promillegrenzen

Für junge Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot. Ansonsten gilt jemand, der zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat, als relativ fahruntüchtig. Zeigt er Fahrfehler, gilt dies bereits ab 0,3 Promille. Ab 1,1 Promille beginnt der Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Die Teilnahme am Verkehr ist strafbar. Es drohen Führerscheinentzug, Punkte in der Verkehrssünderkartei, Geldbußen oder Freiheitsstrafen. Fahrradfahrer sind erst mit 1,6 Promille völlig fahruntüchtig. Wenn sie eine Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzen, droht nach Einzelfallprüfung auch deren Entzug (siehe hierzu auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. BVerWG 3C 32.07).

Quelle: fernfahrer.de; Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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