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Lenk- und Ruhezeiten – Fahrer müssen rotieren !

Schweden mit neuer Idee – Tagesbetrieb soll erleichtert werden.

Lasiportal-Berater Olaf Horwarth, Offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und zertifizierter Sachverständiger für Fahrpersonalrecht sowie zertifizierter Trainer und Berater für Ladungsicherung.

Individuelle Gesetzesregelungen in Schweden erlauben es der Polizei, Lkw und Lastzüge zeitweise stillzulegen, wenn erhebliche Sicherheitsmängel, Überladung oder Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten vorliegen.

Jetzt will der nördliche EU-Partner vorpreschen und die Sozialvorschriften lockern.
Der einfache und notwendige Lösungsvorschlag, so die Argumente aus Schweden. lautet: Es soll den Fahrern ermöglicht werden, bis zu zwei Kilometern pro Tag fahren zu dürfen, auch wenn die zulässige Arbeitszeit (wir sprechen von Lenkzeit) bereits abgelaufen wäre. Der Fahrer soll über das ´Warum´keine Erklärung abgeben müssen, und ein Bußgeld ist nicht vorgesehen.

Jedem Fahrer würden somit zwei zusätzliche Kilometer für jegliche Zwecke zur Verfügung stehen.

Die nachfolgenden täglichen Fallbeispiele aus der Praxis wären Argumente, die dafür sprechen, so die Schweden:
Fahren zur Autowaschanlage oder Werkstatt, Parkplatzsuche, Rangierfahrten oder auch Fahrten zur Erledigung privater Geschäfte.

Eigentlicher Hintergrund ist, dass die derzeitigen Regeln als Vorschriftendschungel gelten, kompliziert und ungenau sind und von vielen Fahrern gar nicht verstanden werden bzw. eingehalten werden können. Die Schweden schätzen, dass sogar 80-90 Prozent der Verstöße aus Unwissenheit resultieren können und schlagen eine einfache Lösung vor, um den Fahrern zu helfen.

Ähnliche Regelungen gibt es in den USA und in Kanada.
Ohne Kilometerbegrenzung kann nach der Arbeit für private Zwecke gefahren werden. Nur der Anhänger muss stehen bleiben. In Kanada sind es bis zu 75 Kilometer pro Tag an freizügiger Fahrtstrecke.

Gegen derartige eigene Länderregelungen spricht, dass sich die EU-Staaten mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr eine weitgehendst einheitliche Strategie bzgl. der Lenk- und Ruhezeiten bzw. Arbeitszeiten auferlegt haben.

Als dieses Fahrzeug Gütertransporte durchführte, gab es noch keine Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten.

>> Lenk- und Ruhzeiten – neue Idee aus Schweden
Quelle: Trans.info, 52 200 Wysoka Pl

>> VO EG Nr. 561/2006
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

>> Fahrpersonalgesetz – FPersG
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

>> Fahrversonalverordnung – FPersV
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

>> Lenk- und Ruhezeiten – Bußgeldkatalog
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus, Berlin

 

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