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Mangelnde Ladungssicherung ist grob fahrlässig

Jeder fünfte Lkw-Unfall wegen schlechter Ladungssicherung

Ladungssicherung nicht vernachlässigen – soviel Zeit muß sein !

Ladungssicherung nicht vernachlässigen – soviel Zeit muß sein !

Bis zu 20 Prozent der Unfälle mit Nutzfahrzeugen könnten durch korrekte Ladungssicherung vermieden werden, so die Meinung von Unfallforschern und Sicherheitsexperten auf dem  Symposium für Ladungssicherung der Sachverständigenorganisation Dekra und des VDI Verein Deutscher Ingenieure.

Lasiportal hat sich nochmals mit einigen wichtigen Begriffen beschäftigt:

Verkehrssicherheit

ist dann gegeben, wenn die Ladung in solcher Weise auf das Fahrzeug aufgebracht wird, dass sie den allgemeinen Anforderungen des Straßenverkehrs genügt. D. h. die Ladung darf weder durch eine VOLLBREMSUNG, noch durch plötzliche AUSWEICHMANÖVER oder durch eine schlechte WEGSTRECKE eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen (Sinngebung des § 22 StVO).

Betriebssicherheit

bedeutet, dass durch die Ladung die technische Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird. Die Betriebssicherheit ist nicht mehr gewährleistet, wenn sich z. B. durch das Verrutschen der Ladung eine unzulässige Schwerpunktlage (Lastverteilung wirkt sich auf die Fahrdynamik aus) oder eine Achsüber- bzw. unterschreitung ergibt.

Lasiportal gibt hier nochmals wichtige Tipps zum Thema Ladungssicherung:

  • Ladefläche vor Beladung säubern (besenrein abkehren)
  • Lastverteilung beachten
  • Formschluss nutzen und möglichst lückenlos laden
  • Reibwert mit rutschhemmendem Material erhöhen
  • Sicherungs- und Zurrverfahren auf die Ladung abstimmen
  • Direktzurren ist effektiver als Niederzurren
  • Ratschen beim Niederzurren wechselseitig einsetzen
  • Keine beschädigten Sicherungsmittel verwenden
  • Kantenschutz/-gleiter einsetzen
  • Fahrweise immer der Ladung anpassen
  • Nachsicherung der Ladung nicht vergessen

>> Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

Quelle: IHK Ostwestfalen

>> Lkw-Fahrer stehen in der Pflicht . . .

Quelle: Verlagshaus Wohlfahrth GmbH

>> Fahrlässiges Verhalten kann teuer werden . . .

Quelle: lasiportal

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