Mitführpflicht
Die Mitführpflicht für fahrpersonalrechtliche Nachweise steigt von 28 auf 56 Tage. Europa – Am 31.12.2024 tritt eine Änderung des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Darin heißt es, dass laut der Tachographenverordnung (Artikel 36 VO (EU) Nr. 165/2014) die Mitführpflicht von Lenk- und Ruhezeiten sowie von Krankheits- und Urlaubtagen sich von bisher 28 Tage auf nun laut neuer […]