Der Stein vom Kiesbomber
Ein von der Fahrbahn hochgewirbelter Stein ist für den Fahrer ein unabwendbares Ereignis. Es verhält sich anderst wenn der LKW Schüttgut befördert, das durch geeignete Maßnahmen gegen Herabfallen gesichert hätte werden können – überhohe Bordwand, Netz oder eine Plane. (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 04.09.2002, ZfS 2002, 521) In Kenntnis dessen könnte der Geschädigte in betrügerischer […]








