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Sicherheitsgurt – Lebensversicherung im Führerhaus

Fehlende Gurt-Akzeptanz bei Lkw-Fahrern

Gurt rettet Leben; Bild: Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Gurt rettet Leben; Bild: Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Seit 1. Januar 1974 schreibt die StVO in Deutschland vor, dass Fahrzeugführer und Fahrzeuginsassen mit Rückhaltesystemen während der Fahrt gesichert sein müssen. 
Nachdem die „Anschnallmoral“ – insbesondere in den Großstädten – eher niedrig war, wurde das nichtbefolgen der Gurtanlegepflicht 1984 mit 40 DM bußgeldgeldbewehrt.

Die zwischenzeitlich modifizierte Vorschrift des § 21a StVO sagt:
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Davon gibt es einige, wenige Ausnahmen:

  • Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistung- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

„Experten sind sich dabei einig: Der Sicherheitsgurt gehört zu den zehn wichtigsten Erfindungen rund um das Kraftfahrzeug. Er ist immer noch Lebensretter Nummer Eins – noch vor dem Airbag –“, betont Jürgen Bente vom DVR in Bonn. Gleichermaßen spricht man von 1 Million Menschenleben, die der Dreipunktgurt in über 40 Jahren gerettet hat. Und dennoch – so ergab eine Abfrage des DVR bei den Bundesländern – sind rund 20 Prozent der getöteten Personen in Kraftfahrzeugen nicht angeschnallt gewesen.

Besonders unter den Fa

hrern von schweren Lkw gibt es viele „Gurtmuffel“. Das haben Untersuchungen des DVR im Rahmen der seit elf Jahren laufenden Gurt-Kampagne „Hat’s geklickt?“ ergeben.“ Bei den Lkw-Fahrern gebe es in Hinblick auf den Gurt noch viel Verbesserungsbedarf. 

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Quelle: Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden

>> Bußgeldkatalog 2015

Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik, Berlin

>> Sicherheitsgurt – Lebensretter Nr. 1

Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Bonn

 

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