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Überladung kontra Ladungssicherung

Gewichtsgrenzen werden überschritten

Unfallsituation auf der BAB

Unfallsituation auf der BAB

Überladung ist eine häufige Ursache für schwere Verkehrsunfälle. Dabei kann oft Schlimmeres verhindert werden, wenn die Gewichtsgrenzen eingehalten werden. Eine Überladung von 20 Prozent kann eine Verschlechterung des Lenkverhaltens, eine Überbeanspruchung der Bremsen sowie Schäden an tragenden Fahrzeugteilen zur Folge haben.

Laut § 34 der StVZO (Achslast und Gesamtgewicht) dürfen die höchst zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht, die Anhängelast, die Stützlast sowie die Dachlast bei Transporten im öffentlichen Straßenverkehr nicht überschritten werden.

Diese Vorschrift richtet sich grundsätzlich nur an in der Bundesrepublik zugelassene Fahrzeuge, jedoch werden auch außerdeutsche Güter- und Personentransporte, die auf bundesdeutschen Straßen fahren,  durch die hiesige Gesetzgebung erfasst.

Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Verlader sind verantwortlich für die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewichte und Lasten. Formalverstöße im Zuge von Kontrollen werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) mit Bußgeldern und Punkten geahndet. Soweit es sich im Zusammenhang mit schuldhaft verursachten Verkehrsunfällen um Personenschäden handelt, leitet die Polizei Ermittlungsverfahren ein, die an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben werden.

Überladung im Güterverkehr . . .
Quelle: Rechtsanwalt Ulrich Standke, Augsburg

Bußgeldtatbestände `Fahrer` . . .

Bußgeldtatbestände `Halter u. Verlader` . . .

 

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