Wer zahlt Reparaturkosten nach Unfall ?
Wer steht für vermeintlich überhöhte Werkstattrechnungen gerade?
17.01.2024 – BGH zum Werkstattrisiko
Wer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat Anspruch auf Erstattung der Kosten
für die Reparatur seines Fahrzeugs – und zwar auch dann, wenn die Werkstatt Positionen berechnet hat,
die in Wirklichkeit gar nicht angefallen sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar.
Der BGH hatte über fünf Fälle aus Baden-Württemberg, Bayern und Bremen zu entscheiden,
in denen die Beteiligten – Haftpflichtversicherer, Werkstätten und Unfallgeschädigte – in unterschiedlichen
Konstellationen darüber gestritten hatten, wer für vermeintlich überhöhte Werkstattrechnungen gerade steht.
Den umfassenden Originalbericht finden Sie unter diesem Link:
>> Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Reparatur
Quelle: www.verkehrsrundschau.de; © 2024 TECVIA