Antidröhnplatte

Eisplatten fliegen vom Anhänger auf die Autobahn

Glück gehabt, niemand ist zu Schaden gekommen.

 

Vor ein paar Tagen befuhr ich an einem kalten Wintermorgen die Autobahn A7 am Kirchheimer Dreieck in Richtung Norden. Die A7 ist in diesem Bereich vierspurig und ich wechselte mit meinem Pkw vom linken auf den daneben liegenden Fahrstreifen. Plötzlich lösten sich von dem Dach eines Aufliegers, der auf dem zweiten Fahrstreifen von rechts fuhr, riesige Eisplatten. Diese Platten fielen vor mein Auto und verteilten sich über mehrere Fahrstreifen. Ich wich den Platten nach links aus. Zum Glück war in diesem Moment kein weiteres Fahrzeug neben mir.

Dieses Ereignis widerfuhr unserem Lasiportal-Redakteur Wolfgang Keller.

Wäre vor Fahrtantritt eine Abfahrtskontrolle durchgeführt worden, dann wäre bestimmt die „Fremdladung“ aufgefallen. Mit Hilfe eines Schneegerüsts hätte diese gefährliche Verkehrssituation verhindern werden können.

Stellt sich die Frage, wo Schneegerüste an den Bundesautobahnen zur Verfügung stehen? Eine aktualisierte Liste zum kostenlosen Download ist auf der Internetseite des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zu finden.

 

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Quelle: BGL, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Breitenbachstraße 1 60487 Frankfurt am Main

 

 

Der Winter ist zurück und noch nicht vorbei.

Gilt die „Winterreifenpflicht“ innerhalb eines bestimmten Zeitraumes – z.B. von Oktober bis Ostern? Nein. Es handelt sich um eine sog. „situative Winterreifenpflicht“, d.h. nur wer unter winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, muss sein Kraftfahrzeug mit Winterreifen ausstatten.

Es war die Initiative der Polizei, die im Winterprogramm der Fernfahrerstammtische bundesweit mit der organisierten Bereitstellung von „Schneegerüsten“ für Abhilfe sorgen sollte. Zwischenzeitlich haben Verkehrsgesellschaften, Betreiber von Autohöfen und Logistikunternehmen das Netz von Räumanlagen erheblich erweitert.

Die Gefahr, dass im fließenden Verkehr gewichtige Eisbrocken von Lkw-Planen herunterfallen und schwerste Unfallfolgen auslösen, schwingt zum Beginn eines jeden Winters immer wieder mit.

Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wird initiativ und schreibt:

„Ein besonderes Problem in der Winterzeit stellen Eis- und Schneeansammlungen auf Fahrzeugdächern vor allem bei Lkw dar. Zum Erkennen dieser „Fremdladung“ ist es im Rahmen der Abfahrtskontrolle für Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer unabdingbar, sich davon zu überzeugen, dass sich keine Fremdgegenstände auf dem Anhänger, dem Aufbau oder auf dem Dach des Fahrerhauses befinden. Werden Schnee, Eisplatten oder sonstige Fremdgegenstände nicht vom Fahrzeug entfernt, können diese während der Fahrt vom Fahrzeug herabfallen und zu schlimmen Unfällen bei den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern führen.“

Um dieser Gefahr vorzubeugen, unterstützt der BGL gemeinsam mit der BG Verkehr, dem DVR, den Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG), der Polizei und weiteren Partnern auch in diesem Winterhalbjahr die Aktion „Sicher durch den Winter – und frei von gefährlichen Dachlasten“. Sie wird durch den Flyer „Gefahr durch Eis und Schnee auf Lkw“ begleitet. Der Flyer und eine kürzlich aktualisierte Liste von Eisfrei-Gerüsten stehen auf der BGL-Website zum kostenlosen Download bereit.

Und wenn es um das sogenannte „Winterliche Fahrverhalten“ geht, spielt auch immer das Thema Bereifung eine wichtige Rolle. Mit einer umfassenden „FAQ-Liste Lkw-Winterreifen“ bietet der BGL ein breites Spektrum an guten Informationen an.

Eis und Schnee – sicher durch den Winter
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (bgl-ev.de)
Quelle: BGL, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Breitenbachstraße 1 60487 Frankfurt am Main

Gefahr vorbeugen – Eisfrei-Gerüste aktuell
>> Räumstationen bundesweit 
Quelle: Polizei Sachsen, Polizeidirektion Görlitz

FAQ-Liste Winterreifen Stand Dezember 2022
Quelle: BGL, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Breitenbachstraße 1 60487 Frankfurt am Main

 

Wintereinbruch mit Eis und Schnee

>> Verkehrssicherheit/Schnee und Eis

Eis- und Schneereste auf dem Fahrzeugdach und der Aufliegerplane

Eis- und Schneereste auf dem Fahrzeugdach und der Aufliegerplane

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. – www.bgl-ev.de

 

Eis auf Planendächern verhindern: System mit „De-minimis“ förderfähig

Rutschpartie: Beim Krone Ice Protect Air-System wird ein mittig zwischen Dachplane und Querspriegel liegender Luftschlauch per Druckluftsystem befüllt. Er hebt so die Dachplane an, bildet eine Art Satteldach, so dass in Stehen Wasser- und Schnee abgleiten.

Das vom Gesetzgeber geforderte Entfernen aller Eis- und Schneereste vom Fahrzeugdach und der Aufliegerplane ist auf der Tour nicht ungefährlich und oft schwer durchführbar. Nur in wenigen Fällen stehen auf Rastplätzen Hilfsmittel zur Verfügung.
Das Krone Ice Protect System ist effektiv, bietet im wörtlichen Sinne eine schräge Lösung.

>> Trailer-Aufbauten-Ladehilfen/Eis auf Planendaechern verhindern

Quelle: Springer Fachmedien München GmbH; www.verkehrsrundschau.de

>> Was ist, wenn Eisplatten vom Lkw fallen – Haftung

Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG; www.ruv.de

 

Lkw-Fahrer kämpfen mit gefährlichen DachlastenEisbrocken_FD_Nord

Die Folgen herabfallender Eis- und Schneebrocken bei freier Fahrt sind oft fatal. Nicht selten werden Personen nachfolgender oder vorbeifahrender Fahrzeuge schwer verletzt, und es entstehen hohe Sachschäden. Diese Situationen kennen viele Autofahrer, wenn in die Windschutzscheibe Eisbrocken einschlagen.

Lkw-Fahrer sind gesetzlich verpflichtet, vor Fahrtantritt die Dächer der Fahrzeuge von gefährlichen Dachlasten – Eis und Schnee – zu befreien.

Doch das geschriebene Wort des Gesetzes ist in der Praxis oft nicht so leicht umzusetzen. Eisige Kälte, vereiste
Autohöfe und Parkplätze, Dunkelheit und Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften stellen den
Fahrer vor ein kaum lösbares Problem, und dennoch entbindet ihn das Gesetz nicht von seiner Pflicht.

Vor diesem Hintergrund versucht die Polizei im Rahmen der Verkehrsprävention bundesweit mit der Organisation
und Bereitstellung von „Räumstationen“ auf Autohöfen ein Zeichen zu setzen.
Sicher und bequem begehbare Gerüste, von der BG (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen) zertifiziert,
bieten den Fahrern die Möglichkeit, ihre Dachlasten vor Fahrtantritt abzuräumen.

Von Lkw-Aufbauten herunterfallende Eisbrocken können schwerste Unfallfolgen auslösen.

Natürlich sollten (müssen) sie davon auch Gebrauch machen. In Osthessen stehen an den Rasthöfen

  • A 7/A4/A5 – SVG Autohof in Kirchheim, Hauptstraße 1, 36 275 Kirchheim,
  • A 7 Fulda – ESSO-Autohof Fulda-Nord, Michelsrombacher Straße 6, 36039
  • A 7/A 66 – EURO-Rastpark Eichenzell, Rhönhof 5, 36124 Eichenzell

Räumgerüste zur Verfügung.

Nachfolgend einige wichtigen Hinweise für die Fahrer und auch für die Verantwortlichen der Speditionen:

Problematik Dachlasten:

Sollten Eisstücke von der Dachplane auf die Fahrbahn fallen, sind folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog zu erwarten:

  • Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Kfz: 25,- €
  • Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 80,- € /1 Pkt
  • es kam zu einem Verkehrsunfall 120,- € / 1 Pkt.
  • Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach schweren Verkehrsunfällen

Wichtig:

Winterdienstfahrzeuge im Einsatz

Winterdienstfahrzeuge im Einsatz

Die an den Rasthöfen vorhanden Schneegerüste vor Fahrtantritt nutzen. Standorte aller Schneegerüste in Deutschland sind unter der Website www.fernfahrerstammtisch.de zu finden.

Problematik Bereifung:

Wird bei entsprechender Wetterlage ein Fahrzeug mit unangepasster Bereifung geführt, droht ein Bußgeld in Höhe 40,00 €. Bei einer Verkehrsbehinderung erhöht sich das Bußgeld auf 80,- €. In beiden Fällen droht 1 Punkt in Flensburg.

Wichtig !

Jeder Unternehmer sollte sich über die möglichen Konsequenzen des Überlassens eines Fahrzeugs mit ungeeigneter Bereifung im Klaren sein.

Pflichten des Fahrzeugführers nach der StVO:

  • Fahrverhalten, Geschwindigkeit anpassen, geeignete Winterausrüstung, allgemeine Pflicht des verkehrssicheren Zustands des Kfz

Pflichten des Fahrzeughalters:

Bei winterlichen Straßenverhältnissen – Profiltiefe und Griffigkeit der Reifen – eine wichtige Voraussetzung zur Verkehrssicherheit der Lkw.

  • Halterverantwortlichkeit für die Inbetriebnahme des Kfz nach der StVZO, Unternehmerverantwortlichkeiten i.S.d. Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

>> Verantwortlichkeiten
Quelle: BG Verkehr

>> Eisbrocken beeinträchtigen die Verkehrssicherheit
Quelle: Lasiportal

 

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