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Wochenruhezeit – Lkw-Kabine geht nicht !

Auf Verstöße folgt Bußgeld.

Auch an den Wochenenden sind die Rast- und Autohöfe gefüllt mit Lastkraftfahrzeugen. Die meisten Fahrer – insbesondere aus EU-Staaten – verbringen ihre Wochenendruhezeit am/im Fahrzeug.

Das Fahrpersonalgesetzes (FpersG) untersagt den LKW Fahrern, die Wochenruhezeit in der Fahrerkabine bzw. an einem Ort mit ungeeigneter Schlafmöglichkeit zu verbringen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift ist bußgeldbewährt.

Grundsätzlich beträgt die tägliche Ruhezeit 11 Stunden. Sie darf im Fahrzeug verbracht werden. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen. Diese Ruhezeit muss durchgehend am Stück genommen werden. Eine Verkürzung der Wochenruhezeit auf 24 Stunden ist allerdings möglich, wenn die fehlende Zeit nachgeholt wird.

Vor diesem gesetzlich vorgeschriebenen Hintergrund ist es seit Jahren strittig, wie die Wochenendruhezeit wo zu verbringen ist. Selbst innerhalb der EU-Länder herrscht keine einheitliche Linie, wirksame Kontrollen finden von streng bis gar nicht statt.

So hat das Europäische Parlament mit dem Mobilitätspaket 1 im Juli 2020 angestoßen, dass für das Fahrpersonal bessere Arbeitsbedingungen gelten sollen. Das Paket legt u.a. fest, dass die wöchentliche Ruhezeit von mind. 45 Stunden am besten zu Hause oder in einem Hotel oder Pension verbracht werden muss. Zudem sollen ausländische Fahrerinnen und Fahrer die Möglichkeit erhalten müssen, alle 4 Wochen in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Das gelte natürlich auch für deutsches Fahrpersonal im Ausland.

Dabei obliegt es den Speditionsunternehmen, im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die erforderlichen Übernachtungsmöglichkeiten ihrer Fahrerinnen und Fahrer zu sorgen.

Allein die Kontrollzahlen der BAG zeigen einen deutlichen Trend, dass Verstöße auch in Deutschland verstärkt verfolgt werden. Die eingeleiteten Verfahren der BAG betrugen:

  • ab Sept. 2017 bis zum Jahresende 2017:  149 Fälle,
  • im gesamten Jahr 2018:                               691 Fälle,
  • im gesamten Jahr 2019:                              1053 Fälle

>> Keine Übernachtungen im Lkw – Verbot der regelmäßigen Ruhezeiten im Fahrzeug
Quelle: IHK Koblenz, 56 068 Koblenz

>> Wann darf der Lkw als `Nachtlager` genutzt werden ?
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, 10 437 Berlin

>> Schlafverbot – Kontrollen sind kaum möglich
Quelle: Deutsche Verkehrszeitung – DVZ – Berlin

Zum Thema:
Auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion hier die Antwort der Bundesregierung:
>> zum Kabinenverbot

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