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2. Europäische Fachtagung über Sondertransporte

3G in Fulda greift wichtiges Thema der Transportbranche auf.

Falsche Verladung, falsches Transportfahrzeug, mangelhafte Ladungssicherung.

Polizeibeamte, Mitarbeiter von Genehmigungsbehörden, Kraftfahrer, Fuhrparkleiter, Antragsteller und Unternehmer sehen sich im Bereich ladegutbezogener Sondertransporte täglich mit wechselnden Herausforderungen konfrontiert.

Bei Verkehrskontrollen werden Mängel festgestellt, die sowohl Aspekte der Verkehrssicherheit, als auch die Ausnahmegenehmigungen an sich betreffen. Mitunter werden bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen scheinbar Sachverhalte unterstellt, die von der Praxis abweichen.

Daher müssen sowohl bei der Antragstellung, als auch der Bearbeitung solcher Anträge von den Genehmigungsbehörden die Sachverhalte hinterfragt werden, um gesetzeskonforme Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und reibungslose und effektive Kontrollen auf der Straße zu ermöglichen.

Ein enges Zusammenwirken sämtlicher am Prozess Beteiligter kann zu mehr Sicherheit auf den Straßen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen.

Vor diesem Hintergrund richtete das 3G Europäisches Kompetenzzentrum in Fulda die 2. Fachtagung zum Thema Großraum- und Schwertransporte aus. Dr. Ing. Werner Schmidt konnte am Veranstaltungstag Ende November mehr als 100 Seminarteilnehmer begrüßen und freute sich über die außergewöhnliche Resonanz. Das große Interesse machte deutlich, dass der Bereich Großraum- und Schwertransporte die Logistikbranche stark beschäftigt, und dass hier Regelungs- und Schulungsbedarf besteht.

Mit Frederik RASMUSSEN, Generaldirektion für Mobilität bei der Europäischen Kommission in Brüssel, präsentierte das 3G einen Referenten, der per Videokonferenz für 30 Minuten in den Seminarraum zugeschaltet war.

Herr Rasmussen erläuterte eingangs nochmals die für den Transport innerhalb Europas geltenden Eckwerte der Transportfahrzeuge im Hinblick auf Maße und Gewichte:

Ziel ist eine einheitliche Regelung, gleiche Bedingungen für alle, Schutz der Infrastruktur und Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Er gab weitere Erläuterungen zum Transport unteilbarer Güter, auch länderübergreifend und äußerte sich zu dem Verfahren von Sondergenehmigungen.

Zwei kontrollerfahrene Polizeibeamte aus Hessen und Bayern, berichteten jeweils aus ihrer täglichen Praxis. Allein aus ihren Ausführungen wurde deutlich, wie unterschiedlich die Genehmigungsverfahren und die praktische Durchführung von Sondertransporten i.S. § 46 (5) StVO ablaufen.

Die Beamten sprachen gar von Wildwuchs der Vorgänge, und die Beanstandungsrate bei Kontrollen ist nach wie vor hoch. Die Polizei in Bayern verfolgt Verstöße restriktiv im Sinne der Verkehrssicherheit und ermittelt bereits vor Ort die gesamte Kette der verantwortlich handelnden Personen (Transportunternehmer, Versender, Verlader). „Das ist wesentlich wirksamer, als nur gegen den Fahrer eine Anzeige vorzulegen“, so der bayrische Beamte.

Peter Freudenthal vom Hess. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Referat VI 4 – Straßenverkehr, nahm aus Sicht der obersten Dienstbehörde aller zuständigen Verwaltungen Hessens Stellung zu den Genehmigungsverfahren und den einheitlichen Vorgaben.

>> Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnis
Quelle: Forum Verlag Herkert GmbH, Merching

>> Sicherung der Ladung und Sondertransporte
Quelle: Mobilität und Verkehr

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