Bundesweite Schwerverkehrskontrollen im April 2024 geplant
Länderübergreifend werden 500 Kontrollpunkte eingerichtet und rund 4000 Polizeikräfte an den Kontrollaktionen teilnehmen.
Unter der Federführung des Brandendburger Innenministeriums werden am 17. April 2024 bundesweit verstärkt Güterverkehrskontrollen durchgeführt. Dies kündigte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen am 27.03.2024 an, wie aus einem Bericht auf der online-Seite der Verkehrsrundschau zu entnehmen ist. Laut Mitteilung führt der Innenminister weiter an: „Steigender Wettbewerb und Termindruck im Transportgewerbe sind unter anderem Ursachen für übermäßig lange Arbeits- und Lenkzeiten und minimale Ruhezeiten. Das führt häufig zur Übermüdung der Fahrer.“ Ebenfalls im Blickpunkt der Kontrollen stehen die Mängel an Fahrzeugen und mangelnde Landungssicherung. Hierzu sagt Stübgen: „Die Folgen sind nicht selten schwere Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Güterfahrzeugen, oft mit dramatischen Folgen für Mensch, Infrastruktur und Gesellschaft“.
Die Brandenburger Polizei beginnt jedoch schon am 15.04. mit ersten Kontrollen im südlichen Bereich von Berlin auf der der Bundesautobahn A2 und einen Tag später am 16.04. auf der A13. Die Kontrollkräfte legen hier ihren Focus auf die Themen „Abstand und Ablenkung“.
Ebenso nehmen an den Kontrollen und Präventionsaktionen unter anderen der Zoll und das Bundesamt für Logistik und Mobilität teil.
Mit solchen Kontrollaktionen will die Polizei mit ihren beteiligten Partnern für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Hierbei werden nicht nur der Zustand der Lkw´s unter die Lupe genommen, sondern zum Beispiel auch auf die Sicherung der Ladung geschaut.
Lasiportal gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gütertransport auf der Straße:
- 22 StVO – Ladung,
- 23 StVO – Sonstige Pflichten der Fahrzeugführenden,
- 30 StVZO – Beschaffenheit der Fahrzeuge,
- 31 StVZO – Verantwortung für den Betrieb von Fahrzeugen,
- 412 HGB – Verladen und Entladen,
- VDI 2700 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen,
- DIN EN 12 642 – Mindestanforderungen an den Fahrzeugaufbau.
Quelle: online-Nachrichten Verkehrsrundschau