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Fernfahrer waren ´hellwach´

Lenk- und Ruhezeiten sind immer ein Thema.

Gut besucht war der Veranstaltungsraum am Mittwochabend im „MAXI-Rasthaus“ an der A 5 – Abfahrt Homberg/Ohm.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr mit dem Unterpunkt „EU-Mobilitätspaket“ standen auf der Agenda, und da hatte das osthessische Fernfahrer-Stammtischteam um den Ersten Polizeihauptkommissar Jürgen Gleitsmann schon im Vorfeld großes Interesse geweckt.

Zahlreiche Fahrer und auch einige Fahrerinnen hatten sich auf dem Rasthof Mücke eingefunden und hörten dem Referenten gespannt zu. Stephan Kreis, Dozent für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beim RP Kassel, trug die wesentlichen Punkte zum Thema verständlich und parxisnah vor und ging klar und überzeugend auf die Fragen der Stammtischteilnehmer ein.

Eingangs legte er die Fakten für den Gütertransport auf Deutschlands Straßen auf den Tisch, und die werden sich mittelfristig auch nicht ändern. Nach wie vor bewegen Lastkraftfahrzeuge, Lkw, Sprinter, Autotransporter, Schwertransporter u.a. 70 Prozent aller Güter über die Straßen. Die Bahn schafft 20 Prozent, während der Anteil auf die Binnenschifffahrt immerhin noch 10 Prozent beträgt. Damit war schon für alle Klarheit geschaffen – der Gütertransport findet auf der Straße statt.

Vor diesem Hintergrund muss das Hauptaugenmerk auf den Straßenverkehr und damit auf die Verkehrssicherheit gerichtet werden. „Das ist unsere gemeinsame Aufgabe und muß im Bewußtsein aller Beteiligten tief verankert sein“, so Stephan Kreis.

Nachfolgend einige Schwerpunkte aus seinem Vortrag:

  • Fahrerkarte / AusnahmenHandwerkerregelung – gilt für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen zGM; im Umkreis von 100 Kilometern, Hauptkriterium – die Fahrtätigkeit darf nicht die Hauptbeschäftigung sein – ansonsten wird die Pflicht zur Nutzung einer Fahrerkarte wirksam.
  • Betriebe/Fahrzeuge der Pannenhilfe; auch hier gilt die 100-Kilometer-Zone. Ausgangspunkt ist der Sitz des Unternehmens.
  • LENK- und RUHEZEITEN – das ist der klassische Tages- und Wochenplan eines jeden Fernfahrers.

Dazu:
Die Tages – Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit beginnt nach Ablauf der vorangegangenen Ruhezeit, also mit dem neuen Fahrtantritt. Darunter zu verstehen ist ein 24-Stunden-Zeitraum, nicht die Tageszeit von 0 – 24 Uhr.

Lenkzeiten:

  1. Woche = 4 x 9 Stunden und 2 x 10 Stunden Lenkzeit max. erlaubt;
  2. Woche= 34 Stunden entsprechend, bis maximal 90 Stunden in 2 Wochen;

Ruhezeiten täglich:

9 oder 11 Stunden ohne Unterbrechung.

Mit weiteren Ausführungen zur täglichen Arbeitszeit, dem Umgang mit der Fahrerkarte und die Folge von Verstößen gab der Referent den Fahrern wichtige Hilfen zum Umgang mit den Sozialvorschriften.

Die Neuerungen um das zum 22. Februar 2022 durch die EU ausgerufene Mobilitätspaket („Mobility Package“) lösten bei den Zuhörern einige Diskussionen aus.

  1. Grenzüberschreitender Verkehr,
  2. Wochenruhezeit 1 x im Zeitraum von 4 Wochen am Wohnsitz des Fahrers,
  3. Kabotagebeförderung.

Am Ende war es wieder eine gelungene Veranstaltung, wo Fernfahrer zwanglos und unbeschwert mit Polizisten und Verkehrsexperten ins Gespräch kommten konnten.

>> facebook-Beiträge zu den Stammtischveranstaltungen
Quelle: Plattform facebook / lasiportal

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