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Lkw-Fahrer beschäftigte die Polizei

Diebstahl und Trunkenheit – Festnahme nach Fahndung

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sagt: „Nur nüchtern ans Steuer !“

„Fahre nicht, wenn du getrunken hast – trinke nicht, wenn du fahren willst !“

Von diesem Grundsatz war ein russischer Lkw-Fahrer weit entfernt. Alkohol und Drogen am Steuer von Lastkraftfahrzeugen, Lkw und Sprintern, ist besorgniserregend und hochgradig verkehrsgefährdend. Personen, die geistig nicht fit sind – darunter wird der Alkoholeinfluss im Strafgesetzbuch eingeordnet – stellen mit ihrem unkontrollierbaren Verhalten eine große Gefahr für andere und letztendlich auch für sich selbst dar.

Zum Sachverhalt:
Ein russischer Lkw-Fahrer, der mit seinem Lastzug auf der A 5 zwischen Alsfeld und Kirchheim unterwegs war, hielt die Polizei nahezu 2 Tage in Atem. Bereits am Samstag fiel auf einer Raststätte im Bereich Alsfeld dem Personal auf, dass der Mann augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stand. Auf dem Autohof hatte er eine Zugmaschine mit deutschem Herkunftskennzeichen und einen Auflieger mit polnischer Herkunft stehen.

Im Tankstellenbereich hatte er versucht, aus den Regalen diverse Waren in diebischer Absicht mitzunehmen. Nachdem die besagte Person das Gelände verlassen hatte, wurde auch der Sattelzug nicht mehr gesehen.

Aufgrund dieser Mitteilung löste die Bad Hersfelder Autobahn-Polizei eine Fahndung nach dem, Lkw aus. Erst am nächsten Tag konnte der Lastzug im Bereich des Kirchheimer Dreiecks fahrend durch eine Streifenbesatzung entdeckt werden. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der russische Fahrer erneut oder immer noch erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Der gemessene Atemalkoholwert betrug zum Zeitpunkt der Kontrolle weit über 2 Promille.

Nach einer Blutentnahme und der damit verbundenen Führerscheinsicherstellung ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro an, da es sich bei dem beschuldigten Fahrer um eine Person ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik handelt. Nach weiterer Klärung seiner Identität und ausländerrechtlicher Gesetzesvorschriften wurde der Lkw-fahrer entlassen. Zur Übernahme und zum weiteren Betrieb des Lastzuges wurde die zuständige Spedition, die ihren Sitz in Litauen hat, eingeschaltet.

>> Promillegrenze für Lkw-Fahrer
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus, 10 437 Berlin

>> Lkw-Fahrer beim Klauen erwischt – 2,66 Promille
Quelle: Osthessennews

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