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Polizei musste auf der A 4 einschreiten

Kurisose Transporte –
keine Ladungssicherung, Maße und Gewichte wurden erheblich überschritten.

Bildquelle: Polizei Osthessen

„Ladungssicherung muss keine Wissenschaft sein“; doch immer wieder treffen Polizeistreifen auf fahrende Verkehrsgefährder, wo die Beamten nach Gesetzes- und Dienstvorschrift sofort einschreiten müssen.

So mussten zwei Polizisten der Bad Hersfelder Autobahnstation auf der A 4 vor wenigen Tagen ein Gespann stilllegen, das offenbar im guten Glauben unterwegs war nach dem Motto: Es wird schon gut gehen !

Zum Sachverhalt:
Ein 3,5 t-Transporter transportierte auf einem Plattformanhänger einen Marktverkaufsstand. Da war von Ladungssicherung für die Beamten nichts zu erkennen; die Hütte drohte während der Fahrt bei entsprechenden Ausweich- oder Lenkbewegungen von der Ladefläche des Nachläufers herunterzufallen.

Eigentlich passte an diesem Transport gar nichts. Auch der benutzte Nachläufer war zum Transport dieser Ladung aufgrund fehlender Sicherungsmöglichkeiten (Sicherung nach vorn oder seitlich, Zurrpunkte) das völlig ungeeignete Fahrzeug. Eine Umladung wurde deshalb verkehrspolizeilich angeordnet. In der Folge musste dem 67-jährigen Fahrer aus einem sächsischen Landkreis auf dem Autobahnparkplatz zunächst die Weiterfahrt untersagt und sein Gespann stillgelegt werden.

Zudem stellten die beiden Polizisten bei einem Blick in den Laderaum fest, dass das Zugfahrzeug stark überladen war. Bis alle erforderlichen Gegebenheiten für einer Weiterfahrt vorlagen, wurde der Anhänger auf dem Parkplatz abgestellt und mit einer polizeilichen Sicherungskralle versehen.

Gegen den Fahrer und gegen den Fahrzeughalter wurden jeweils Ordnungswirdrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Regelbußen zu den festgestellten Verstößen liegen insgesamt im dreistelligen Eurobereich. Beiden Verantwortlichen drohen zudem Punkte in Flensburg.

Unweit dieser Kontrollstelle, 100 Kilometer östlich auf der A 4 – fiel Verkehrsteilnehmern ein kurioser Transport auf. Eine daraufhin alarmierte Streife der Thüringer Polizei stoppte in der Nähe von Erfurt-West das „Ungetüm“, schreiben die Beamten.

Auf der Ladefläche des Transporters befand sich ein „Schrott-Pkw“. Auf dem angehängten Tandemanhänger stand ein unfallbeschädigtes Wohnmobil. Und weiter hinten dran `angebunden mit einem Spanngurt` hing noch ein Sprinter, in dessen Innenraum auch noch ein Kleinwagen lagerte. Ein zweiter Mann saß am Steuer des Sprinters, teilte die Polizei mit. Macht insgesamt: Fünf Fahrzeuge, ein Anhänger, zwei Fahrer. 28 Meter lang sei das Gespann gewesen. Einen solchen Transport erleben die Beamten nicht alle Tage.

Und das sagt Lasiportal:
Da kamen zahlreiche Verstöße zusammen. Neben gravierenden Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldfolge haben die Polizisten auch geprüft, ob Straftatbestände verwirklicht wurden.

>> Nach Polizeikontrolle: Gespann auf A4 stillgelegt
Quelle: Osthessen news, 36 041 Fulda

>> Thüringer Polizei stoppt 28 Meter langes Abschlepp-Ungetüm auf der A4
Quelle: DER SPIEGEL, 20457 Hamburg

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