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Wann beginnt Ladungssicherung ?

>> Ausgezeichnet als Beraterin des Monats Oktober 2023.

 

Karin Dräbelhoff – Lasiportal ID 2867 ist,

  • freie Dozentin BKF
  • für Schulung Verladepersonal InHouse
  • Fahrlehrerin

    Berater haben Vorfahrt im Lasiportal

    Berater haben Vorfahrt                             im Lasiportal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

. . . bestimmt nicht erst, nachdem die Güter verladen sind !

Gerade die Bereifung ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit des Fahrzeuges; hier muß dem Fahrer ein grobes Versagen vorgeworfen werden.

Das sagt unsere Beraterin des Monats September, Frau Karin Dräbelhoff aus Stuttgart.

Jeder und jede, der oder die mit dem Waren- und Gütertransport beschäftigt ist weiß, dass nur verkehrssichere, im jeweiligen Fall geeignete und mit den vorgeschriebenen Mitteln ausgestattete Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen. Dazu stellt die Fahrzeugindustrie den Logistikern beste Technik zur Verfügung.

Aber, wie sieht es dann in der Praxis aus, wie gehen die Transporteure, die Verlader und die Fahrer damit um ?

Dazu unsere erfahrene Beraterin im Lasiportal:
„In meiner Tätigkeit als Trainerin für Ladungssicherung fällt eines immer wieder auf, die Vorbereitung wird gerne „vergessen“. Aber genau das ist doch die erste Grundlage. Ist das Fahrzeug überhaupt geeignet und verladefähig?“

Und sie wird deutlicher:
Defekte Reifen, gebrochene Rahmen, Ladeböden die eher einem Schweizer Käse ähneln, abgelaufene Hauptuntersuchungen, abgelaufene Sicherheitsprüfungen, das sind die Erkenntnisse aus der Praxis.

Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung wird auch in den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen etwas ´galant´ vernachlässigt oder gar übergangen.

Übrigens – die Sicherheitsprüfung ist seit 1999 Pflicht. In der Anlage VIII der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht geschrieben, welche Fahrzeuge die Sicherheitsprüfung ablegen müssen.

Abhängig von der Fahrzeugklasse wird die SP (Sicherheitsprüfung) zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt. Bei den Fahrzeugen gelten allerdings unterschiedliche Fristen für die Prüfungen.

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 12 t:

  • Erste SP: 42 Monate nach Erstzulassung
  • anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t:

  • Erste SP: 30 Monate nach Erstzulassung
  • anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU

Gleichermaßen wie bei den Versäumnissen zur Einhaltung der Fristen der Hauptuntersuchung (HU) droht das Gesetz als Verkehrsordnungswidrigkeiten an:

  • Frist zur Sicherheitsprüfung bis zu 2 Monate überzogen – 15 Euro – in diesem Falle handelt es sich um ein Verwarnungsgeld.
  • Frist zwischen mehr als 2 Monate und bis zu 4 Monate überzogen – 25 Euro – ebenfalls als Verwarnungsgeld.
  • Frist zwischen mehr als 4 Monate und bis zu 8 Monate überzogen – 60 Euro – Bußgeld und 1 Punkt im FAER (Fahreignungsregister).
  • Frist zur Sicherheitsprüfung mehr als 8 Monate überzogen – 75 Euro – Bußgeld und 1 Punkt im FAER (Fahreigungsregister).

Erheblich teurer wird es für Halter und Fahrer, wenn bei überzogener Frist noch ein so gravierender Mangel hinzukommt, so dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Das stellt in der Regel die Polizei bei einer Kontrolle fest. Während ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 180 Euro ( 1 Punkt im FAER ) drohen, werden die Kontrollbeamten ggfs. auch eine sofortige Weiterfahrt untersagen und den Transport sicherstellen.

Lasiportal bedankt sich bei Frau Dräbelhoff für dieses sehr bedeutsame Thema, der Zustand der Transportfahrzeuge – ein Klassiker der Verkehrssicherheit.

>> Anlage VIII zur StVZO – Untersuchung der Fahrzeuge
Quelle: Bundesminister der Justiz, 10117 Berlin

>> Die Sicherheitsprüfung im Kfz-Gewerbe
Quelle: Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK), 53129 Bonn

 

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