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Fakten zur Ladungssicherung

Erst gurten – dann starten !

Junge auszubildende Berufskraftfahrer nehmen mit ihrem Lehrer an Polizeikontrollen in Kirchheim teil.

 . . . ein treffender Slogan für Fahrzeuginsassen, ihren Sicherheitsgurt anzulegen. Doch wie weit ist dieser Aufruf von der Ladungssicherung entfernt ?
Jeder fünfte Unfall im Gütertransport auf der Straße, so sagt die Statistik, geschieht wegen mangelhafter oder gar keiner Ladungssicherung. Das heißt im Klartext, dass bis zu 20% der Unfälle mit Nutzfahrzeugen durch Einhaltung von Vorschriften für die Ladungssicherung vermieden werden könnten.

Jedes Jahr passieren auf deutschen Straßen durchschnittlich 2.500 Verkehrsunfälle durch unzureichend oder schlecht gesicherte Ladung. Dadurch entstehende Schäden belaufen sich für die Unternehmen jährlich auf ca. 500.000.000 €, eine unfassbare Summe. Hier gibt es bei den Verantwortlichen noch erheblichen Handlungsbedarf.

Fakt 1:
Für mangelhafte Ladungssicherung erhält der Fahrzeugführer 1 Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Bei acht Punkten kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fakt 2:
Nahezu 75% der kontrollierten LKW und Transporter weisen Mängel – oft sogar schwerwiegende Mängel –  bei der Ladungssicherung auf und stellen somit eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.
Der Anteil kontrollierter Fahrzeuge, die gegen die Vorschriften der Ladungssicherung beim Transport gefährlicher Güter verstoßen, liegt bei 14%.

Fakt 3: Pflichten des Verladers
Die Grundlage der Ladungssicherungspflicht für den Verlader bildet § 22 StVO. Die Straßenverkehrsordnung richtet sich nicht nur ausschließlich an den Fahrer, sondern auch an den Verlader bzw. dem Verantwortlichen für die Verladung.
Der Verlader ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich. Das bedeutet die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlicher Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und her rollt oder herabfällt.

Laut Gesetz ist der Verlader zur Ladungssicherung verpflichtet. Die Verantwortung kann er nicht auf den Fahrer übertragen!

Fakt 5: Pflichten des Fahrer
Der Fahrer muss das Fahrzeug bereitstellen, damit die Ware geladen und gesichert werden kann. Der zu beladende LKW muss den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und für die Beförderung des Guts geeignet sein. Der Fahrer ist auch dafür zuständig, das notwendige Material (z.B. Zurrgurte, Antirutschmatte) zur Sicherung der Ladung bereitzustellen.
Der Fahrer ist nicht verpflichtet den gesamten Ladungsvorgang zu überwachen. Erst nach der Beladung beginnt seine Nachprüfungspflicht.

Fakt 6: Verpflichtung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter (auch Mieter/Leiher des Fahrzeugs) hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beladung den rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Ladungssicherung kann er an fachkundiges Personal (zB. Fahrer) delegieren. Die Unterweisung und Kontrolle des Personals muss dokumentiert werden.

Die Polizei kontrolliert die lt. StVZO zulässige Gesamthöhe.

 

 

Alles zum Thema Ladungssicherung
https://blog.logicline.eu/ladungssicherung/alles-zum-thema-ladungssicherung/#warum
Quelle: LogicLine Europe, 7343 Neutal, Österreich,

Haftung bei mangelhafter Ladungssicherung
https://blog.logicline.eu/ladungssicherung/haftung-bei-mangelnder-ladungssicherung/
Quelle: LogicLine Europe, 7343 Neutal, Österreich,

 

 

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