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Kurioser Transport von der Polizei gestoppt

Verlader entwickelt eigenes Verständnis von Ladungssicherung.

Dieser Transport findet als Anschauungs- und Schulungsmaterial bei der Polizei einen besonderen Platz.

Vor wenigen Tagen kontrollierte eine Polizeistreife des PP Osthessen einen Schwertransport auf dem Gelände einer Raststätte an der A 5 im Bereich Alsfeld.
Noch während die Beamten mit der Kontrolle beschäftigt waren, rollte ein zweiter Transport auf den Parkplatz. Schon beim ersten Anblick dieser Transporteinheit muss den Polizisten regelrecht der Atem gestockt haben.

Ein überlanger Lastzug aus dem Kreis Soest in Nordrhein-Westfalen hatte auf der Ladefläche seines Anhängers ein etwa 10 x 2,5 Meter messendes Stahl-Schiebetor stehend verladen. Das so kurios verladene Rolltor bewegte sich während der Fahrt sichtlich und ragte nach vorne deutlich über den Anhänger hinaus. Schon das Parken auf einem der Lkw-Parkstreifen bereitete Probleme, da der gesamte Zug deutlich Überlänge hatte.

Bei der Verladung und der Ladungssicherung hatten die Verantwortlichen jegliche Grundsätze des § 22 StVO außer Acht gelassen. Zu den formalen Verstößen wie Überlänge, Gewicht- und Lastverteilung listeten die Beamten noch weitere Mängel auf.

Neben dem auf einem Metallfuß `wackelig ´gelagerten Tor wurden ablegereife Zurrgurte eingesetzt, und der 46-jährige Fahrer mit rumänischer Herkunft konnte auch die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation nicht nachweisen.

Die Weiterfahrt dieses Transportes wurde mit dem Einsatz einer Sicherungskralle durch die Polizei vorsorglich unterbunden. Erst am folgenden Tag konnte das Transportunternehmen durch die Umladung des Tores auf einen geeigneten Tieflader einen verkehrssicheren Transport organisieren. Die weitere Reise trat das Rolltor im liegenden Zustand und vorschriftsmäßig gesichert in Richtung Norden an.

Das Ergebnis der Kontrolle:

  • Eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr; ein Transport mit hoher Verkehrsgefährdung wurde durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen. Damit wurde ein drohendes Schadensereignis mit Personen- oder/und Sachschadensfolge verhindert;
  • Repressiv haben der Transportunternehmer und der Fahrer empfindliche Bußgelder zu erwarten. Zudem droht dem Fahrer ein Punkteeintrag im Fahreigungsregister in Flensburg.

>> Polizei-Stopp für Großraumtransport – Gefahr für den Verkehr
Quelle: Osthessennews, 36041 Fulda

>> Aktuelle Meldungen zum Thema Ladungssicherung
Quelle: Presseportal, news aktuell GmbH, 20148 Hamburg

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