Antidröhnplatte

Ladungssicherung „am Haken“

Verbindungen sind riskant.

Vom Verlader zum Fahrer, vom Fahrer auf die Straße, und unterwegs kommt die überraschende – und schon gar nicht eingeplante –  Kontrolle.

Das ist die Kausalkette, die zum Alltagsgeschäft der Transport- und Logistikbranche gehört. Neben der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten legen die Polizisten und Kontrolleure der BAG einen Schwerpunkt auf die Ladungssicherung.

Hier sind es immer wieder die klassischen Punkte von Formschluss, dem Einsatz von rutschhemendem Material und der richtigen Anwendung von Zurrgurten.

Grundsätzlich:
Mit Zurrgurten kann Ladung umreift, in sich zusammengehalten oder auf dem Fahrzeug gesichert werden. Aufgrund des geringen Eigengewichtes und der einfachen Handhabung sind Zurrgurte ein beliebtes Hilfsmittel zur Ladungssicherung.

Nicht selten werden von den Kontrollbeamten hier Mängel festgestellt. Oft werden längst ablegereife Gurte eingesetzt, Gurte sind verdreht oder die Spannkraft passt nicht. Eine besondere Eigenart des Gurteinsatzes ist der Zusammenschluß mehrerer Gurte, indem die Gurte ineinander gehakt werden.

Von dieser Verfahrensweise  wird von Sachverständigen und LaSi-Experten abgeraten, da die üblichen Haken einer Belastungserfordernis der DIN EN 12 195-2 nicht entsprechen. Ingenieure der Fa. Dolezych kamen nach eingehenden Prüfverfahren zu der Erkenntnis, dass die meisten der untersuchten Verbindungsmethoden von Zurrhaken nicht sicher sind.

Das Fazit der Ingenieure lautet:
Riskante Verbindungen sind zu vermeiden. Zur Sicherheit werden entsprechend lange Gurte empfohlen, um eine Verlängerung durch das Ineinanderhaken von zwei Zurrgurten gänzlich zu vermeiden.

Wichtig:
Zurrmittel (Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile) sind zu ihrer Verwendung auf augenfällige Mängel hin zu kontrollieren. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden (ablegereif). Ein „Verfallsdatum“ für ein Zurrmittel gibt es nicht.

Und noch einige Hinweise zur RiLi VDI 2700, Blatt 3.1:

  • Das sachgerechte Kürzen eines Zurrgurtes am freien Ende ist zulässig;
  • Beim Direktzurren sollte das Zurrmittel nur mit normaler Kraft gespannt werden;
  • Auch das wird bei Kontrollen oft beanstandet: Zurrmittel liegen lose und ungesichert auf der Ladefläche; Zurrmittel müssen bei Nichtgebrauch betriebs- und beförderungssicher verwahrt werden.

>> Polizei Hessen – Zurrgurte – Nur die Richtigen …
Quelle: Polizei HESSEN, Polizeipräsidium Mittelhessen

>> Laden und Sichern – Merkblatt –
Quelle: BG Verkehr, 22 765 Hamburg

Ein Zurrgurt ohne Prüfplakette – auch wenn Teile beschädigt oder abgerissen sind – gilt als ablegereif.

Klassischer Fehler beim Einsatz von Zurrgurten.

Bei Kontrollen stellt die Polizei oft fest, dass ablegereife Gurte eingesetzt werden.

 

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