Antidröhnplatte

Aktionstag für Verkehrssicherheit

Zahlreiche Verstöße machen Kontrollen unerlässlich.

Junge Berufskraftfahrer der Werner-von-Siemens-Schule bei der Großkontrolle in Kirchheim.

Im Rahmen des Aktionstags des Polizeipräsidium Osthessen zu den Schwerpunktthemen „Kleintransporter“ und „technische Unterwegskontrolle“ stellten die Kontrollkräfte rund um das Kirchheimer Dreieck zahlreiche verkehrssicherheitsrelevante Mängel fest. Insgesamt wurden 82 Personen und 68 Fahrzeuge kontrolliert. In vier Fällen mussten sogar Strafanzeigen wegen des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ erstattet werden.

Außerdem wurden 27 Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht, zwei Verfahren zur Vermögensabschöpfung angeregt, fünf Verwarnungsgelder erhoben und neun Kontrollberichte wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güterverkehr vorgelegt. Wegen technischer Verstöße wurden sieben Mängelanzeigen gefertigt. In sechs Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Der Polizei bot sich eine breite Palette von Verstößen, insbesondere der Ladungssicherung und der Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten. Es sind immer wieder die sogenannten „Klassiker“ im Alltag des Gütertransportes, gegen die grob fahrlässig oder bedingt vorsätzlich – in Kenntnis des verkehrswidrigen Zustandes – verstoßen wird.

 

 

Die Polizei nahm Sprinter besonders ins Visier.

So stellten die Kontrollbeamten bei einem Schwertransport fest, dass hier ein gänzlich ungeeignetes Transportfahrzeug eingesetzt wurde. Ein Sattelzug hatte auf dem Auflieger ein komplettes Transformatorenhäuschen mit einem Ladungsgewicht von circa 33 Tonnen geladen. Als Zugmaschine wurde ein Sattelzug mit drei Achsen verwendet, der für diese Belastung nicht ausgelegt war. Wie sich bei der Kontrollverwiegung herausstellte, war die zulässige Vorderachslast der Sattelzugmaschine um über 30 Prozent überschritten. Es musste deshalb eine geeignete Schwerlast-Sattelzugmaschine mit vier Achsen herangeführt und der Anhänger umgesattelt werden, damit der Transport schließlich weiterfahren durfte.

Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Nachsicherung der Ladung polizeilich angeordnet und eine Aufforderung zur Beseitigung technischer Mängel ausgestellt.

„Das Gesamtergebnis der Kontrollen macht erneut deutlich, dass im Sinne der Verkehrssicherheit auch künftig auf derartige Aktionstage nicht verzichtet werden darf“, schreibt die Polizei abschließend in ihrem Einsatzbericht.

>> Jede Menge Mängel bei Großkontrolle
Quelle: Osthessennews, 36 041 Fulda

 

 

Europäisches Mobilitätspaket wirft Schatten voraus !

Polizei in Osthessen lädt ein ! Fernfahrerstammtisch wieder aktiv.

Die  aktuellen Änderungen im Bereich Markt- und Berufszugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr, die seit dem 21. Februar 2022 Gültigkeit haben (Mobilitätspaket I), nimmt die Polizei in Osthessen zum Anlass, mit einem groß angelegten Aktionstag zu kontrollieren und auch aufzuklären.

Für den Bereich des Berufs- und Marktzugangs zum gewerblichen Straßengüterverkehr sind zum 21. Februar 2022 nachfolgend näher beschriebene Änderungen in Kraft getreten:

  • Rückkehrpflicht der eingesetzten Fahrzeuge zum Ort der Niederlassung
  • 4-tägige Abkühlphase nach der Durchführung von Kabotagebeförderungen
  • Lizenzpflicht für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen

Die Wochenruhezeit ist hierbei seit langem eines der heikelsten Themen. Trotz einer klaren und restriktiven Regelung versuchen Unternehmen, diese zwingende Vorschrift, die dem Wohl der Fahrer und der Verkehrssicherheit dienen soll, „listig“ zum umgehen.

. . . und das sagt die gesetzliche EU-Vorschrift:
Wochenruhezeiten, die länger als 45 Stunden andauern, dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden.

Diese Wochenruhezeiten dürfen, wenn der Fahrer nicht an seinen Wohnort zurückkehrt, nur in einer vom Arbeitgeber „bezahlten“ Unterkunft verbracht werden, die geeignet und geschlechtergerecht und mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen ausgestattet sein muss.

Am kommenden Mittwoch, 11. Mai 2022, ab 10:00 Uhr, wird das Polizeipräsidium Osthessen mit einer groß angelegten Kontroll- und Aufklärungsaktion auf dem SVG-Autohof in Kirchheim im Rahmen des Fernfahrerstammtisches präsent sein.

Neben den klassischen Themen der Ladungssicherung, der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrzeugbeschaffenheit – Stichwort: Technische Unterwegskontrolle – haben die Beamten das Europäische Mobilitätspaket I als Schwerpunkt im Visier.

Gemeinsam mit zahlreichen Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit – insbesondere dem Hessischen Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik – lädt die Polizei zur Teilnahme an diesem Aktionstag ein. Sowohl eigens beauftragte Sachverständige als auch Behördenvertreter des gewerblichen Güterverkehrs werden als kompetente Ansprechpartner vor Ort sein.

>> Mobilitätspaket I – Aktuelle Änderungen
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 10115 Berlin

>> EU – Mobilitätspaket ist veröffentlicht
Quelle: Industrie- und Handel

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte