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Betrunkener Lkw-Fahrer mit 2,27 Promille

Polizeikontrollen zeigen Wirkung. Schreckliche Unfallfolgen, wirtschaftlicher Schaden und hohe persönliche Verluste sollten jedem Verkehrsteilnehmer bewußt sein.

. . . mit Ausfallerscheinungen erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit.

Alkoholisierte Fahrzeugführer im Straßenverkehr sind seit Jahrzehnten eine der größten Gefahren für die Verkehrssicherheit, und für Berufskraftfahrer sollte das ein „ No go“ sein. Dennoch kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen mit betrunkenen Fahrern, und dank permanenter Polizeikontrollen werden immer wieder sogenannte „folgenlose Trunkenheitsfahrten“ entdeckt und unterbunden. Gleichermaßen sprechen Verkehrsexperten von einer hohen Dunkelziffer, wenn Fahrerinnen und Fahrer trotz Alkoholeinwirkung sich hinter das Steuer setzen und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Mit Aufklärungskampagnen, großen Warnhinweisen und Berichterstattung in allen Medien werben Verkehrsbehörden, Verkehrsvereine, Polizei und DVR im Vorfeld für die erforderliche Disziplin bei allen Führerscheininhabern, am besten gänzlich auf Alkohol zu verzichten, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Auch der Gesetzgeber wirkt durch die Anpassung der Rechts- und Strafvorschriften auf das Alkoholverbot von Fahrzeugführern ein.

Ein uralter Slogan des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bringt es da auf den Punkt:
„Trinke nicht, wenn du fahren willst,  fahre nicht, wenn du getrunken hast.“

Dieser Grundsatz wurde vor wenigen Tagen von einem Berufskraftfahrer auf der A 7 völlig ignoriert. Am hellen Nachmittag gegen 17:30 Uhr war er zwischen den Anschlußstellen Hünfeld und Fulda-Nord mit 2,27 Promille unterwegs. Aufmerksame Verkehrsteilnehmer meldeten den Sattelzug bei der Polizei, da er in starken Schlangenlinien fuhr und mehrere Fahrstreifen benötigte. Am Fulda-Dreieck wurde er durch eine Polizeistreife gestoppt. Der 46-jährige Sattelzugfahrer aus Usbekistan musste seinen Führerschein sofort abgeben. Ihm droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und das Verbot, ab sofort im Bereich der Bundesrepublik Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen zu dürfen. Insofern erfolgt ein entsprechender Eintrag in seinen Führerschein und eine Mitteilung an die zuständige Behörde in Usbekistan.

Die Polizisten erhoben auf Anordnung der Fuldaer Staatsanwaltschaft eine sofortige Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro. Für den Sattelzug mußte zur Weiterfahrt ein geeigneter Fahrer mit der entsprechenden Fahrerlaubnis herbeigeholt werden, auch für den Spediteur ein teures und zeitaufwendiges Prozedere.

>> Stark alkoholisierter Fahrer mit 2,27 Promille auf der A7 unterwegs
Quelle: Osthessennews, 36 041 Fulda

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