Feiertagsfahrverbote für Lastkraftwagen
An Weihnachten, zum Jahreswechsel/ Aktuelle Übersichten des BAG und des BGL
An den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen gilt bundesweit ein Feiertagsfahrverbot für Lkws. An diesen Tagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht fahren.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt.
Die Ausnahmeregelungen finden Sie im Gesetzestext des § 30 Abs. 3 und 4 StVO.
>> Feiertagsfahrverbote in Deutschland 2020 und über die Weihnachtsfeiertage
Quelle: BAG, Werderstraße 34, Köln
>> Übersicht Feiertagsfahrverbote in Deutschland
Quelle: BGL, Bundesverb. Güterkraftverkehr, Logistik, Umwelt, Ffm
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