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Feiertagsfahrverbote für Lastkraftwagen

An Weihnachten, zum Jahreswechsel/ Aktuelle Übersichten des BAG und des BGL

Lkw-Fahrverbote über die Feiertage

An den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen gilt bundesweit ein Feiertagsfahrverbot für Lkws. An diesen Tagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht fahren.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt.

Die Ausnahmeregelungen finden Sie im Gesetzestext des § 30 Abs. 3 und 4 StVO.

>> Feiertagsfahrverbote in Deutschland 2020 und über die Weihnachtsfeiertage
Quelle: BAG, Werderstraße 34, Köln

>>  Übersicht Feiertagsfahrverbote in Deutschland
Quelle: BGL, Bundesverb. Güterkraftverkehr, Logistik, Umwelt, Ffm

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