Warnung vor Alkohol am Steuer – Polizeikontrollen werden verstärkt
„ Fahre nicht, wenn du getrunken hast – trinke nicht, wenn du fahren willst ! “
. . . sagt der Bund zur Bekämpfung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
“ Lieber Helau als vollblau ! „ . . . sagt die Polizei.
Diese für alle Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr gültigen Grundsätze haben natürlich an den Faschingstagen besondere Bedeutung. Trotz eingehender Warnungen von Polizei, Verkehrsverbänden und Medien werden die Empfehlungen ignoriert, und nachher kommt das große Erwachen. Neben den noch allzu vielen ´Treffern´ bei Polizeikontrollen kommt es in der Faschingszeit – und gerade auch an den finalen Tagen bis zum Aschermittwoch – immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen, die von alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern verursacht werden.
Nach wie vor ist Alkohol am Steuer eine der Hauptunfallursachen für schwere Verkehrsunfälle, und kann deshalb nicht als ein Kavaliersdelikt angesehen werden. Deshalb rechtzeitig klären, wer die Heimfahrt übernimmt. Im Zweifelsfall auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurückgreifen. Das Taxi für die weiteste Entfernung ist allemal billiger als nur die Nebenkosten in einem Trunkenheitsverfahren.
Deshalb warnt auch das Lasiportal Team davor, sich bei Faschingsveranstaltungen an Grenzbereiche heranzutrinken. Gerade auch auf im freien Handel erhältliche Alko-Tester kann und darf man sich nicht verlassen. Alkoholdelikte im Straßenverkehr werden in aller Regel mit Führerscheinentzug bestraft.
Auch der sogenannte Restalkohol ist immer wieder ein Thema und schon manchem Fahrer zum Verhängnis geworden. Um wieder nüchtern zu werden, kann ein gesunder Körper pro Stunde höchstens 0,15 Promille abbauen.
Verkehrssicherheitsexperten warnen davor, die Fahruntüchtigkeit ließe sich durch Tricks oder Aufputschmittel wie Kaffee und Cola schneller wieder herstellen. Der Abbau der Alkoholmenge im Blut des Körpers kann durch äußere Einflussnahme nicht beschleunigt werden.
Außerdem gilt es noch zu bedenken, dass bei einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt der Versicherungsschutz eingeschränkt werden kann.
>> Karneval – Regeln müssen eingehalten werden
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V., Berlin
>> Unfälle unter Einfluß von Alkohol/berauschenden Mitteln im Straßenverkehr 2016
Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden
>> Müdigkeit wirkt wie Alkohol
Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat – DVR – , Bonn
Berlin, 21. Januar 2019 | Beim 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Experten Fragen rund um die Verkehrssicherheit und erarbeiten konkrete Empfehlungen für die Politik. Ein zentrales Thema ist die Alkoholprävention im Straßenverkehr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2017 bei Alkoholunfällen 231 Verkehrsteilnehmer getötet und 4.531 schwer verletzt. Im gleichen Jahr sind 34.774 Verkehrsteilnehmer wegen Alkoholmissbrauch zur Teilnahmen an einer MPU verpflichtet worden. Die Kombination von Drogen oder Medikamenten mit Alkohol war in 1.858 Fällen die Ursache für eine MPU.
Quelle: Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
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