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Halten und Parken

Bußgeld und Punkte in Flensburg bei Verhaltensfehlern beim Halten und Parken gemäß Bußgeldkatalog

Tatbestand Bußgeld in EURO Punkte Fahrverbot
Unzulässig gehalten
in den in§ 12 Abs. 1 genannten Fällen 10,- EUR nein
 – mit Behinderung  15,- EUR  nein
in „zweiter Reihe“ 15,- EUR nein
 – mit Behinderung  20,- EUR  nein
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 15,- EUR nein
 – mit Behinderung  25,- EUR  nein
länger als 1 Stunde 25,- EUR nein
 – mit Behinderung  35,- EUR  nein
wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40,- EUR 1 nein
Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen 15,- EUR nein
 – mit Behinderung  25,- EUR  nein
länger als 1 Stunde 25,- EUR nein
 – mit Behinderung  35,- EUR  nein
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35,- EUR nein
und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 50,- EUR 1 nein
Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen 10,- EUR nein
 – mit Behinderung  15,- EUR  nein
länger als 3 Stunden 20,- EUR nein
 – mit Behinderung  30,- EUR  nein
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35,- EUR nein
In einem nach§ 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 30,- EUR nein
Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 20,- EUR nein
In „zweiter Reihe“ geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 20,- EUR nein
 – mit Behinderung  25,- EUR  nein
länger als 15 Minuten 30,- EUR nein
 – mit Behinderung  35,- EUR  nein
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten 20,- EUR nein
 – mit Behinderung  30,- EUR  nein
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 25,- EUR nein
 – mit Behinderung  35,- EUR  nein
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR nein
Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 10,- EUR nein

Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Stand: 2007

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