Sonstige Pflichten
Bußgeld und Punkte bei sonstigen Verhaltensfehlern gemäß Bußgeldkatalog.
Tatbestand | Bußgeld in und #8364; | Punkte | Fahrverbot |
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Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war. | 10,- und #8364; | nein | nein |
Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt. | 25,- und #8364; | nein | nein |
Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war. | 5,- und #8364; | nein | nein |
Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. | 75,- und #8364; | nein | nein |
Fahrzeug oder Zug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren, die nicht alsbald beseitigt werden konnten. | 10,- und #8364; | nein | nein |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungStand: 2007
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