Warnzeichen
Bußgeld und Punkte bei Verhaltensfehlern beim Geben von Warnzeichen gemäß Bußgeldkatalog.
| Tatbestand | Bußgeld in und #8364; | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen | 10 und #8364; | nein | nein |
| Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet | 5 und #8364; | nein | nein |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungStand: 2007
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