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Digitales Kontrollgerät u. Sozialvorschriften

Praxisseminar speziell für Unternehmer und verantwortliche Personen.

Verschärfte Spielregeln für Verkehrsunternehmen!

Eine erneute Verschärfung der Kontrollen und der Haftung für Verkehrsunternehmen ist durch die ab Januar 2017 gültige Verordnung 403/2016 manifestiert worden. Insbesondere die dort aufgeführten Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind als „sehr schwere Verstöße“ anführt: Punkt 8. (mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung), 17. (fehlender Nachtrag).

Gemäß der neuen Verordnung können 3 „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) zu einem „schwersten Verstoß“ und somit zum Entzug der Genehmigung führen.

Mit der neuen Tachographenverordnung 165/2014 hat die EU-Kommission die Verantwortung des Unternehmens noch einmal verdeutlicht und ausgeweitet. Im Artikel 33 heißt es nun erstmals in dieser Deutlichkeit:

 

Link zum Seminar

ZIELGRUPPE

Unternehmer bzw. verantwortliche Personen im Unternehmen, Fuhrparkleiter, Disponenten, Fahrzeugplaner

 

DAUER

  • 1 Tag

 

ABSCHLUSS

  • Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Kenntnisbereich 2.1).

 

TERMINE

Auf Anfrage

 

REFERENTEN

  • Olaf Horwarth, Zertifizierter Trainer und Berater nach DIN EN ISO/IEC 17024

 

INHALTE

  • korrekter Umgang mit den verschiedenen Kontrollgerätekarten
  • manueller Nachtrag (neue Regelung seit 2015: Wochenendruhezeiten sind auch nachzutragen)
  • Die Teilnehmer bedienen selbst die Trainingsgeräte mit speziellen Trainingskarten.
  • Landeingabe
  • Mischbetrieb analoger / digitaler Tacho
  • Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten
  • Unternehmenskarte einsetzen
  • Mietfahrzeuge und Unternehmerpflichten
  • Fahrerpflichten im Umgang mit den Geräten
  • Besonderheiten bei Lenk- und Ruhezeiten
  • zukünftige Änderungen an den Kontrollgeräten
  • freiwilliges Auslesen (ohne Strafen) der Fahrerkarte mit der Software „TachoPlus“
  • Informationsgespräche mit dem Mit-Entwickler von „TachoPlus“, dem Unternehmen EH-Systemhaus

 

SONSTIGES

VERANTWORTLICHKEIT DES VERKEHRSUNTERNEHMENS

(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden […].

Und auch die Haftung in diesem Zusammenhang wurde in Absatz 3 festgeschrieben:

(3) Ein Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße gegen diese Verordnung, die von Fahrern des Unternehmens bzw. von den Fahrern begangen werden, die ihm zur Verfügung stehen.

Vertreter der obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder gehen davon aus, dass nur eine jährliche Unterweisung dieser Pflicht des Unternehmers genügt.

Zusammen mit unserem Kooperationspartner Olaf Horwarth, Inhaber von SBSFahrertraining (Schulung Beratung Service), der auch als Fachbuchautor des Vogel-Verlags („Digitale Kontrollgeräte in der Praxis“) bekannt ist, veranstalten wir das Praxisseminar \“Digitale Kontrollgeräte | Lenk- und Ruhezeiten\“. Lernen und erfahren Sie in der Praxis an über 20 Kontrollgeräten (Digitale Tachos) unterschiedlicher Hersteller und Generationen die korrekte Bedienung sowie den Umgang mit den verschiedenen Kontrollgerätekarten. Ein Schwerpunkt in diesem Praxisseminar wird dann auch das Thema Nachtrag sein. Denn bereits seit 2.3.2015 ist der Nachtrag EU-weit nun auch für die Wochenruhezeiten verbindlich vorgeschrieben.
Hierbei bedienen die Teilnehmer selbst die Trainingsgeräte und üben so umfangreiche Nachträge und Einstellungen.
Ferner werden Besonderheiten bei den Lenk- und Ruhezeiten, die Pflichten des Unternehmers und die zukünftigen Änderungen an den Kontrollgeräten durch die neue Verordnung detailliert und praxisnah erklärt.

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