EU-Berufskraftfahrer Personenverkehr-Weiterbildung (BKrFQG) Bus (m/w) Modul 4
Vor dem 10.09.2008 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2013 absolviert sein (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o. a. Führerscheinklassen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.
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ZIELGRUPPE
(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
DAUER
7 Zeitstunden pro Modul
TERMINE
Auf Anfrage
KOSTEN
auf Anfrage
INHALTE
MODUL 4 – SOZIALVORSCHRIFTEN, RISIKEN UND NOTFÄLLE IM STRASSENVERKEH
- Sozialvorschriften und digitales Kontrollgerät
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Richtiges Einschätzen von Notfällen
SONSTIGES
Download Beschreibung Güterverkehr Weiterbildung Bus (PDF)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).
HINWEISE
Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden.
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