Fachkundenachweis für Verantwortliche in Entsorgungsfachbetrieben
Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV bestimmt in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, dass verantwortliche Personen in Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln über fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Dieser staatlich anerkannte Lehrgang vermittelt Ihnen diese Fachkenntnisse. Unsere Experten in Sachen Umwelttechnik informieren Sie eingehend über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften und unterstützen Sie mit konkreten und kompetenten Anleitungen zur Umsetzung der gesetzlichen Auflagen in Ihrem betrieblichen Alltag. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV und haben die Gewähr, Ihr Unternehmen optimal dabei zu unterstützen, Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht zu sammeln, zu befördern, zu handeln und zu makeln.
Zudem erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme ein behördlich anerkanntes Zertifikat.
Link zum Seminar
ZIELGRUPPE
Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung von Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln verantwortlich sind.
Weiterhin Personen die von Behörden dazu angehalten sind einen Fachkundelehrgang nach §53/ 54 KrWG oder AbfAEV zu absolvieren.
DAUER
- 4 Tage, 9:00 Uhr – 17:00 Uhr
ABSCHLUSS
- Teilnahmebescheinigung der 3G Kompetenzzentrum GmbH
- Behördlich anerkanntes Zertifikat
TERMINE
Auf Anfrage
KOSTEN
950,00 EUR (netto zzgl. gesetzliche MWSt., aktuell 19%) pro Person
inkl. Seminarunterlagen und Tagungsverpflegung
REFERENTEN
- Olaf Kirchner
BILDUNGSZIEL
Nach dem Besuch des Fachkundelehrgangs verfügen Sie über das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die betriebliche Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis sowie die Zusammenhänge der verschiedenen Umweltbereiche kennen. Zudem erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme ein behördlich anerkanntes Zertifikat.
INHALTE
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Rechtssystematik
- EU- und nationale Gesetze und Verordnungen im Bereich Abfall
- Vorschriften des Umweltrechts
- Straf- und Ordnungsrecht
- Haftungsrecht
- Nachweisführung
- Umgang mit dem Abfallverzeichnis (AVV)
- Nachweisverordnung
- Elektronische Nachweisführung
- Abfallregister
- Beförderung, Vermittlung
- Gefahrgutrecht
- Beförderung im In- und Ausland
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Makler und Händler
- Entsorgungsfachbetrieb
- Der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb
- Anforderungen und Vorteile
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
- Entsorgungsanlagen
SONSTIGES
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen.