Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB)
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Am 08. Mai 2013 wurden die Änderungen und Ergänzungen der RSEB bekannt gegeben und im Verkehrsblatt 2013 Seite 558 veröffentlicht.
So wurden Änderungen im Bezug der ODV bzw. bei den Pflichten nach der GGVSEB und in der Anlage 10 in der Überschrift Ergänzungen eingearbeitet.
Im Abschnitt II A: Erläuterungen zur GbV stehen folgende Erläuterungen:
Zu § 2 Befreiungen
2/1 Die Befreiungstatbestände nach § 2 der GbV gelten nebeneinander.
Zu § 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
3/1 Auf Grund der Differenzierung der Pflichten zwischen Empfänger und Entlader im ADR/RID/ADN, die in der GGVSEB konkret umgesetzt sind, müssen Unternehmen, denen Pflichten als Entlader (§ 3 Absatz 1 der GbV) zugewiesen sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
In den Erläuterungen zu Teil 1 und Anlage 2 der GGVSEB hat es eine Reihe von Änderungen bzw. Ergänzungen gegeben.
Wie zum Beispiel:
- ausführliche Erläuterungen zur Nutzung der Freistellungen der Unterabschnitte 1.1.3.1, 1.1.3.2 und 1.1.3.3
- besondere Hinweise zur Anwendung der Sondervorschrift 363
- ein Hinweis zur Unterweisung von Personen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG, die ausdrücklich beauftragt sind.
- durch die laufende Änderungen verändert sich auch die Ziffern bei den einzelnen Einträgen gegenüber der RSEB 2011
Weiter ergänzende Angaben entnehmen Sie der beigefügten pdf-Datei, welche aber nur einen groben Überblick aufzeigt:
Lasiportal dankt dem Dozent nach Gefahrgut- und Sprengstoffrecht Gerald Dünnebier für die zur Verfügungstellung dieser Ausarbeitung
Eine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Hinweise, Bemerkungen, Kritik sind natürlich erwünscht!
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Gerald Dünnebier, Dozent nach Gefahrgut- und Sprengstoffrecht können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen:
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