Kontrollen von Ladeeinheiten
Verlader und Kontrolleure haben Ladeeinheiten im Blick.
Lasiportal-Berater Geritt Hasselmann schreibt:
Seit Jahren werden in Deutschland von POLIZEI und BAG bei Verkehrskontrollen Maßnahmen zur Ladungssicherung überprüpft. Hierbei fand die Qualität der Sicherung von Ladeeinheiten bis in jüngste Zeit in der Regel nur wenig Beachtung. Erst in der RiLi 2014/47/EU über die Technische Unterwegskontrolle wurde die Ladeeinheitensicherung gesetzlich verankert.
Dem Grundsatz des § 22 StVO folgend – „Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“ – erhob sich die Frage, welche Norm denn Anwendung finden würde. Mit der EUMOS 40509, einem Dokument des Europäischen Sachverständigenverbandes für Transportsicherheit, wollte man sich zunächst behelfen. Schließlich führte das zu der Erkenntnis, dass diese EUMOS 40509 keine haltbare Norm in Bezug auf § 22 StVO darstellt. Die Begründung wurde von Gerrit Hasselmann hinreichend erläutert und nachvollziehbar dargestellt.
Schließlich befasst sich seit 2017 der Arbeitskreis „Prüfungen und Anforderungen“ im DIN-Normenausschuss Verpackungswesen mit der weiteren Erarbeitung einer EU-Norm, die im Entwurf unter pr EN 17321 mit dem englichen Titel „Intermodal loading units and commercial vehicles – Transport stability of packages – Minimum requirements and test“ drei erprobte Prüfmethoden zusammenfasst und die relevanten Prüfparameter zur Überprüfung der Qualität einer Ladeeinheitensicherung definiert.
Ziele der neuen Norm sind:
- sie soll europaweit anerkannt sein,
- die drei relevanten Prüfmethoden sollen in einer Norm zusammengefaßt werden,
- Parameter für Prüfungen sollen im Labor definiert werden,
- die Kennzeichnung von Ladeeinheiten mit einem Label soll die Transparenz erhöhen und Sicherheit bei Kontrollen geben.
Nach langwierigen Diskussionen kam der DIN-Normenausschuss Verpackungswesen unter Einbeziehung der genannten Grundlagen des Entwurfs zur Inkraftsetzung der Norm DIN 55415 mit dem Titel „Transportstabilität – Prüfverfahren zur Bestimmung der Transportstabilität von Ladeeinheiten im intermodalen Verkehr“. Damit wurde eine normative Grundlage zur Überprüfung von Maßnahmen zur Sicherung von einzelnen Ladeeinheiten im Sinne des § d22 StVO geschaffen.
Somit schließt sich jetzt ein Kreis, an dem lange gearbeitet wurde. Im Ergebnis stehen mehr Klarheit für Versender, Verlader und Kontrolleure der POLIZEI und der BAG – wieder ein Beitrag zur Ladungssicherung und damit zu mehr Verkehrssicherheit.
Quelle: Fachliche Abhandlung „Grundlagen+Forschung, Gerrit Hasselmann, 44 227 Dortmund
>> DIN-Normenauschuß „Verpackungswesen“
Quelle: DIN e. V., 10 787 Berlin
Gerrit Hasselmann referiert zum 13. Beratertag im 3G in Fulda.
Gerrit Hasselmann ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Transportlogistik unterwegs. Als Leiter der Verpackungsprüfung, Forschung und Entwicklung im Fraunhofer Institut IML in Dortmund gilt er als ausgewiesener Experte der Ladungssicherung. Zudem ist er seit 2009 Berater im Lasiportal und war damit einer der ersten Unterstützer unseres Netzwerkes mit zwischenzeitlich 939 Beraterinnen und Beratern.
„Immer wieder kommt es in Diskussionen zu Verständniskonflikten, wenn es um die beiden Begriffe Ladungssicherung und Ladeeinheitensicherung geht. Leider stellt man fest, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Ladungssicherung könnte die Ladeeinheitensicherung ersetzen. Das ist definitiv nicht der Fall“, sagt Geritt Hasselmann.
Nur in Deutschland gibt es eine Norm, die DIN 55405, welche die Begriffskette von der Verpackung bis zur Bildung einer Ladeeinheit beschreibt. In dieser Richtlinie ist beschrieben, wie unter Verwendung eines Ladungsträgers und der Anwendung von Maßnahmen Ladegüter zusammenzuhalten sind. Zusätzlich bilden die verschiedenen Blätter der VDI 3968 eine Grundlage, in der diverse Verfahren zur Bildung von Ladeeinheiten dargestellt sind.
Zum formalen Inhalt der Norm:
Die Norm DIN 55 405 legt unter Berücksichtigung der Fachsprache und des Sprachgebrauches der
Praxis einheitliche Begriffe für das Gebiet des Verpackungswesens fest und fördert deren Anwendung.
Sie stützt sich auf die EU-Richtlinie 24/2014 vom 26.02.2014.
An dieser Stelle wirft Hasselmann die Frage auf, wozu Ladeeinheitensicherung eigentlich notwendig ist. Eine Antwort liefert die Analyse der für eine vorgegebene Distributionsstruktur anzunehmenden Belastungen (Anmerkung: unter Distributionsstruktur versteht man hier eine Strukturierung des Weges, den ein Produkt auf dem Weg vom Produzenten zum Kunden zurücklegt).
Der Fokus soll hier auf den mechanischen Belastungen liegen. Es sind die drei TUL-Prozesse Umschlagen, Lagern und Transportieren, die sich in Abhängigkeit von der Anzahl der TUL-Prozesse wiederholen. Für den Transport mit verschiedenen Verkehrsträgern wie Straßenfahrzeug (Lkw), Eisenbahn, Schiff oder Flugzeug wurden diese Belastungen in Form von Beschleunigungswerten als international gültiger Standard festgelegt. Hasselmann geht hier ins Detail und bezeichnet die Einheit „g“ mit 1,0 g = 9,81 m/s² im CTU-Code Mai 2015 (ehem. Packrichtlinie aus 1997).
Die mechanischen Belastungen beim Lkw-Transport können in Bezug auf ihre Wirkrichtung unterschieden werden in vertikale und horizontale Schwingungen und Stöße. Bremsvorgänge, Kurvenfahrten und Spurwechsel erzeugen horizontale Belastungen mit einer maximalen Beschleunigung von a = 0,8 g. Grundsätzlich wirken diese Belastungen auf den Verkehrsträger und seine Ladung nicht einzeln hintereinander ein, sondern gleichzeitig, sagt Hasselmann.
>> Sichere Ladung – Ladeeinheitensicherung – Grundlagen und Forschung
Quelle: >> Gerrit Hasselmann, Fraunhofer Institut Materialfluss und Logistik, 44 227 DO